Neue Coronaschutzverordnung ab 28.12.21
Ab dem 28.12.21 gilt für Sport in Innenräumen in NRW 2Gplus, d. h. alle Teilnehmer und ÜL müssen geimpft oder genesen sein und zusätzlich einen Schnelltest oder einen PCR Test vorweisen können. Der Schnelltest (Bürgertest...