2G-Regelung in unseren Sportstätten
Seit dem (24.11.2021) gilt die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Somit gilt weiterhin in Sporthallen und Schwimmbädern die 2G-Regel (geimpft, genesen) . Damit reagiert das Land NRW auf die sprunghaft steigenden Infektionszahlen.