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Update der Coronaschutzverordnung

Gemäß der ab dem 04.03.2022 gültigen neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW haben sich für den Sport die nachfolgenden Änderungen/Lockerungen ergeben:

  • Der Sportbetrieb ist wieder unter der 3-G Regelung möglich (geimpft, genesen, getestet)
  • Personen die keine vollständige Impfung aufweisen können, benötigen einen entsprechenden Testnachweis (24h Antigen-Schnelltest / 48h PCR-Test)
  • Kinder bis einschließlich 17 Jahren gelten als immunisiert
  • Ab 18. Geburtstag: Jugendliche gelten nicht mehr als immunisiert. Soweit sie Schüler sind, gelten sie als getestet, Schülerausweis erforderlich.

Die Zugangsregelung gilt auch für Eltern, die ihre Kinder zu Kursen etc. (z.B. KiA, Schwimmkurse) begleiten wollen.

Wer gilt als vollständig Geimpft:

  • Personen, die die Auffrischungsimpfung bekommen haben (Booster-Impfung)
  • Genesene und Geimpfte Personen
  • Personen, die zwei Impfungen erhalten haben (bis maximal 90 Tage nach letzter Impfung)
  • Genesene Personen (bis maximal 90 Tage nach positiven PCR-Testergebnis)

Bitte haltet daher weiterhin Eure entsprechenden Nachweise bereit, sodass der Einlass zur Sportstätte reibungslos verlaufen kann.

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