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Neckar-Odenwald-Kreis: Pädokrimineller bleibt in den USA in Haft

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		Neckar-Odenwald-Kreis:  Pädokrimineller bleibt in den USA in Haft

Neckar-Odenwald-Kreis. (jam) Der Familienvater aus dem Neckar-Odenwald-Kreis, den ein texanisches Gericht vor zwei Wochen wegen des Besitzes von Kinderpornografie zu 55 Monaten Haft verurteilt hat, blühen nach dem Verbüßen seiner Strafe noch fünf Jahre lang strikte Auflagen in den USA. Wie aus dem offiziellen Urteil des amerikanischen Richters Charles Eskridge hervorgeht, muss der verurteilte Familienvater in den USA unter anderem DNA-Proben abgeben, sich mindestens drei Drogentests unterziehen, seinen Namen im Verzeichnis der Sexualstraftäter hinterlegen und während seiner sogenannten beaufsichtigten Freilassung fünf Jahre lang den rigorosen Anforderungen eines Bewährungshelfers Folge leisten.

Bevor es so weit ist, sitzt der Deutsche jedoch noch seine Zeit in einem amerikanischen Bundesgefängnis ab. Richter Eskridge schlägt in seinem Urteil eine Einrichtung in North Carolina vor, die den größten medizinischen und psychologischen Komplex aller US-Bundesgefängnisse aufweist. Der riesige Komplex in Butner war im Sommer des vergangenen Jahres als "tödlichster Knast des Bundesamts für Gefängnisse" in die Schlagzeilen geraten, weil dort eklatante Versäumnisse während der ersten Coronaviruswelle binnen kürzester Zeit zum Tod von 25 Insassen und einem Gefängnismitarbeiter geführt hatten. Für den leitenden Angestellten aus dem Neckar-Odenwald-Kreis kommen jedoch noch andere Haftanstalten in Frage. Einzige Voraussetzung dafür ist, dass sie sowohl Therapien für Triebtäter anbieten als auch psychische Störungen behandeln.

Die Mosbacher Staatsanwaltschaft geht ohnehin davon aus, dass der Familienvater aus dem Altkreis Mosbach nach dem Verbüßen seiner Haftstrafe schnellstmöglich aus den Vereinigten Staaten ausreist. "Es würde mich überraschen, wenn er in den USA bleibt", erklärt der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Florian Kienle auf Nachfrage der RNZ. Tatsächlich legt das Urteil nahe, dass dem Pädokriminellen nach seiner Haft die Abschiebung aus den USA droht. In diesem Fall dürfte er die Vereinigten Staaten ohne offizielle Genehmigung nicht mehr betreten.

Die Wahrscheinlichkeit, dass der Odenwälder in absehbarer Zeit – also noch deutlich vor dem Ende seiner Haftstrafe – in seine Heimat zurückkehrt, schätzt Staatsanwalt Kienle dagegen als gering ein. Möglich würde dies ein Vollstreckungsübernahme- oder ein Auslieferungsersuchen machen. Zumindest Ersteres müsste aber von der Verteidigung ausgehen, weil der Verurteilte die Überstellungskosten selbst tragen müsste. "Wir haben noch keinen Hinweis vom Beschuldigten, dass er eine solche Vollstreckungsübernahme wünscht." Noch dazu involviere dieser Vorgang "enorm komplexe staatsvertragliche Regelungen". Wer also bislang vermutet hat, der verurteilte Deutsche könnte "binnen zwei Tagen in sein Heimatland zurückkehren", täuscht sich Kienle zufolge.

Die Heimreise – ob nun vor oder nach Haftende – hätte für den verurteilten Pädokriminellen ohnehin ernste Konsequenzen. Das Amtsgericht in Mosbach hat längst einen europäischen Haftbefehl gegen den leitenden Angestellten aus dem Odenwald erlassen, weil er sich auch aktiv des sexuellen Missbrauchs von Kindern strafbar gemacht haben soll. Den dringenden Tatverdacht, dass sich der Familienvater selbst an Kindern vergangen haben soll, legen Videos nahe, die die Staatsanwaltschaft bei einer Wohnungsdurchsuchung des Odenwälders im vergangenen Frühsommer sichergestellt hatte.

"Damit haben wir hier in Deutschland den gravierenderen Tatvorwurf", erklärt Kienle. Die Verjährungsfristen bei solchen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung fallen aber sehr großzügig aus, also können die Beamten in Mosbach ihren Fall sorgfältig aufbauen. "Die Mühlen der Justiz mahlen ordentlich", erklärt es Florian Kienle. Für ihn geht in diesem Fall Gründlichkeit vor Eile. Und da kommt der Staatsanwaltschaft das für deutsche Verhältnisse harsche Urteil aus den USA entgegen. "Wir sind nicht undankbar über die 55 Monate", sagt Kienle, der für das Vorbereiten der Anklage bei einem Fall dieses Kalibers als Minimum "ein halbes Jahr" einplant. Das Verfahren gegen den Odenwälder Familienvater, dem in Deutschland der Prozess wegen sexuellem Kindesmissbrauch gemacht werden könnte, bezeichnet der Staatsanwalt deshalb aktuell als "noch nicht anklagereif".

Mit verantwortlich dafür dürfte die gigantische Datenmenge mit kinderpornografischem Material sein, die Gesetzeshüter im In- und Ausland auf dem Smartphone und dem PC des Odenwälders gefunden haben und in der Folge aufwendig sichten müssen. Allein die US-Ermittler fanden – nachdem sie den Odenwälder im Dezember 2019 auf dem Flughafen von Houston verhaftet hatten – auf seinem Mobiltelefon 1236 Videos und 1522 Fotos, die sexuelle Handlungen an Kindern zeigen. Diese Fülle an belastendem Material verblasst allerdings sogar noch im Vergleich zu der Beweismenge, die deutsche Ermittler auswerten müssen. "Wir sprechen hier wohl eher von Terabyte als von Gigabyte", erklärte Erster Staatsanwalt Florian Sommer bereits im August gegenüber der RNZ. Das reicht für etwa 300 Stunden Video in hochauflösender Qualität.

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