Neue Corona-Schutzverordnung ab 24.11.2021
Die Landesregierung NRW hat durch die Neufassung der Corona-Schutzverordnung ab 24.11.2021 bestimmt, dass ein Zugang zum Bad nur noch mit der 2G-Regel möglich ist; die Sonderbestimmungen für Schüler gelten wie bisher.
Wir haben unser Hygienekonzept, das Sie unter Infos/ Downloads finden, entsprechend angepasst.
Die Zugangskontrolle wird unter Anwendung der rechtlichen Vorgaben erfolgen; ab 27.11. werden daher die digitalen Nachweise mittels der Covid-Pass-Check-App überprüft und stichprobenartig die Vorlage eines Ausweisdokuments verlangt.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Der Beitrag Neue Corona-Schutzverordnung ab 24.11.2021 erschien zuerst auf SSC-Hörde.

