2-G Regelung für die Sportstätten
Liebe Vereinsmitglieder,
die Überlastungsstufe wurde überschritten. Entsprechend gilt, nach der sächsischen Corona- Schutz Verordnung, bereits ab dem 19.11.2021 für alle Sportstätten der Stadt Chemnitz, die 2 G Regel.
Das bedeutet, alle Mitglieder über 16 Jahren führen zukünftig bitte immer ihren Nachweis mit. Personen, die nicht über einen 2G Nachweis verfügen, dürfen wir nicht mehr ins Objekt lassen. Hierzu die offizielle Bekanntgabe:
Öffentlicher Badebetrieb, Schwimmkurse, Aquafitness, Sauna
– Umsetzung der Regelungen nach der Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung als 2G-Regel (Kontrolle geimpft, genesen); unter Einhaltung Regelung § 9 SächsCoronaSchVO
Vereinssport, Wasserwacht, Wettkämpfe
– Umsetzung der Zutrittsregelung 2G (Kontrolle geimpft und genesen)
– Kinder unter 16 Jahren sowie vollständig geimpfte und genesene Personen werden dabei nicht mitgezählt:
Einhaltung der Regelung § 7 Abs. 3 (Pkt. 4 u. 6) SächsCoronaSchVO, d.h. die Regelungen für:
4. Ausübung von Sport im Rahmen von Dienstsport, sportwissenschaftlichen Studiengängen, der vertieften sportlichen Ausbildung, Schwimmkursen sowie für Leistungssportlerinnen und -sportler der Bundes- und Landeskader, lizenzierte Profisportlerinnen und -sportler, Berufssportlerinnen und -sportler und Nachwuchssportlerinnen und -sportler, die in einem Nachwuchsleistungszentrum der professionellen Teamsportarten trainieren,
6. Bäder und Saunen aller Art für rehabilitations- und medizinische Zwecke, die berufsbedingte praktische Ausbildung und Prüfung, die schulische Nutzung zum Schulschwimmen, die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften zum Nachweis der Rettungsfähigkeit sowie die Ausübung von Sport nach Nummer 4, bleiben unberührt. Sportveranstaltungen (Wettkämpfe) im Innenbereich mit Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises (nur mit 2G-Regel) gem. § 8 Abs. 1 Pkt.2
Sportveranstaltungen (Wettkämpfe) im Innenbereich mit Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises (nur mit 2G-Regel) gem. § 8 Abs. 1 Pkt.2
Aus gegenseitiger Rücksichtnahme bitten wir außerem alle Sportler, die in ihrem familiären oder regelmäßigem nährem Umfeld Coronainfektionsfälle haben, der Sportstätte und dem Trainingsbetrieb ebenfalls fern zu bleiben.

