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Unbedingt zu beachten: 3 G- und Maskenpflicht in den Sportstätten

Aufgrund der aktuell rasant gestiegenen Corona-Zahlen weisen wir nochmals daraufhin, dass für alle Innenräum in den Sportstätten die 3G-Regel gilt. Offizielle Schnelltests und PCR Tests dürfen hier derzeit maximal 24 Stunden alt sein. Ein Test, der 24:01 Stunden alt oder älter ist, ist nicht mehr gültig. Schüler gelten durch die Schultestung als getestet.
Außerdem gilt in den Gebäuden strikte Maskenpflicht. Die Maske darf nur zur Sportausübung abgenommen werden. Der Aufenthalt in den Umkleiden, jeder Weg zur Toilette, das Zurückgehen und der Aufenthalt am Beckenrand, das Zusammensitzen nach dem Training, etc. ist mit Maske umzusetzen.
Jeder der sich nicht an die Maskenpflicht hält oder keines der 3Gs vorweisen kann, ist von der Nutzung der Sportangebote in den Innenräumen der jeweiligen Gebäude ausgeschlossen.

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