Beitragsreduzierung + Eintritt in Bonner Bäder
Liebe Vereinsmitglieder,
die Pandemieauflagen belasten uns alle. Zu dieser Belastung gehören auch Beiträge und Gebühren ohne die Möglichkeit, Sport zu betreiben.
Bei Mitgliedsbeiträgen und Kursgebühren ist die Rechtslage verständlich: Mitgliedsbeiträge an den Verein dienen dem Vereinszweck, sind dem ideellen Bereich zugeordnet, an keine Gegenleistung gebunden und daher zu entrichten. Kursgebühren stehen Kurse als Gegenleistung gegenüber und entfallen, wenn die Kurse nicht stattfinden. Daher haben wir bereits Kursgebühren zurückgezahlt bzw. sind in Rückerstattung (Schwimmkurse).