Landesverordnung Baden-Württemberg
Neue Corona-Verordnung Sport ab 14.September
Die Verordnung gilt nun auch für temporäre Sportstätten und den öffentlichen Raum, Mannschaften dürfen in voller Stärke trainieren, Wettkämpfe dürfen mit insgesamt bis zu 500 Sportler*innen und Zuschauer*innen stattfinden und die ebenfalls aktualisierte Corona-Verordnung Saunen und Bäder hebt einige Beschränkungen für den Schwimmsport auf.
Die aktuellen Änderungen in den Corona-Verordnungen werden hier ausführlich dargestellt.
• Corona-Ankündigung gültig ab 1. Juli 2020
• Corona-Verordnung gültig ab 1. Juli 2020

