Änderungen der Hausordnung für das Schwimmbad im Sportpark Nord
Ab dem 01.09.2017 gelten folgende wesentliche Änderungen für die Nutzer des Schwimmbades im Sportpark Nord:
- Der Aufenthalt im Schwimmbad ist nur in Badebekleidung gestattet. Ausnahmen hiervon sind nur im Einvernehmen mit der Geschäftsstelle zulässig.
- Duschräume dürfen nur unbekleidet oder in Badekleidung betreten werden.
- Bei den Schwimmkursen ist pro Kind maximal eine persönliche Begleitperson zugelassen. Sofern die Begleitperson während des Kurses im Bad bleibt, muss sie sich im Bereich des Lehrbeckens aufhalten und Badebekleidung tragen.
Wir bitten alle SSF Mitglieder und die Eltern unserer Kursteilnehmer, diese Regeln unbedingt zu beachten.
Der Vorstand

