Achtjährige verletzte sich, weil sie trotz Schmerzen trainieren musste
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Eine Trainerin für Rhythmische Sportgymnastik wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie die Schmerzbekundungen eines achtjährigen Mädchens nicht ernst nahm. Der Schuldspruch wegen fahrlässiger Körperverletzung ist nicht rechtskräftig.