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SAP Walldorf: Ex-Betriebsratschef wehrt sich weiter gegen Kündigung

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		SAP Walldorf:  Ex-Betriebsratschef wehrt sich weiter gegen Kündigung

Von Barbara Klauß

Mannheim/Walldorf. Der ehemalige Betriebsratsvorsitzende der SAP SE kämpft weiter gegen seine Entlassung beim Softwarekonzern: Inzwischen hat er beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Berufung gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim eingelegt, mit dem seine außerordentliche Kündigung für wirksam erklärt worden war. Das bestätigte ein Sprecher des Landesarbeitsgerichts am Freitag auf Anfrage der RNZ.

Im Juli vergangenen Jahres hatte SAP dem damaligen Betriebsratsvorsitzenden außerordentlich gekündigt. Dagegen reichte er beim Arbeitsgericht in Mannheim Kündigungsschutzklage ein. Im Dezember erklärte die dortige Kammer die Kündigung jedoch für wirksam. Gegen dieses Urteil geht der ehemals oberste Arbeitnehmervertreter von Europas größtem Softwarekonzern nun vor.

SAP wirft dem Ex-Mitarbeiter vor, interne Protokolle gefälscht, E-Mails manipuliert und unterdrückt zu haben, um so einem damaligen Betriebsratskollegen zu helfen, gegen den intern wegen des Verdachts auf Lohnbetrug ermittelt wurde.

Die Manipulationen hatte der Mann eingeräumt. Allerdings habe er sie wieder rückgängig gemacht und sich mehrfach entschuldigt, betonte sein Rechtsanwalt René von Wickede vor Gericht. Sein Mandant selbst erklärte sein Verhalten mit "Augenblicksversagen".

Dem folgten die Mannheimer Richter bei ihrem Urteil im Dezember allerdings nicht: Der Kläger habe über einen längeren Zeitraum hinweg gezielt Daten gelöscht, manipuliert und gefälscht – obwohl diese für SAP wichtig gewesen wären, um den Betrugsvorwurf aufzuklären, wie Richterin Nikola Lustenberger bei der Urteilsbegründung erklärte. Aufgrund des massiven Vertrauensverlusts sei es dem Konzern nicht zumutbar, den ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden weiter zu beschäftigen, fügte sie hinzu.

Hintergrund ist eine interne Untersuchung gegen einen damaligen SAP-Mitarbeiter, der ebenso wie der Kläger sowohl Mitglied des Betriebs- als auch des Aufsichtsrats der SAP SE war – und gegen den der Verdacht im Raum steht, er habe sich seinen Sitz im Kontrollgremiums erkauft. Gegen ihn ermittelt wurde jedoch – nach Hinweisen von Whistleblowern – wegen des Verdachts auf Lohnbetrug: Über Jahre soll er Urlaub genommen, aber nicht beantragt haben. So sammelte er SAP zufolge Hunderte Urlaubstage an.

Diesen Kollegen, der über dieselbe Liste in die Arbeitnehmervertretung eingezogen war, wollte der damalige Betriebsratsvorsitzende wohl schützen, indem er etwa die Bemerkung "wegen Urlaubs" aus einer E-Mail und Unterschriften aus Anwesenheitslisten löschte.

Rechtsanwalt Wickede hält die außerordentliche Kündigung dennoch für nicht gerechtfertigt, wie er vor der Entscheidung des Arbeitsgerichts erklärte. Zum einen wegen der langen Betriebszugehörigkeit seines Mandanten. Zum anderen zeigte er sich überzeugt, dass die betreffenden Daten des Betriebsrates dem Arbeitgeber überhaupt nicht zugestanden hätten. Am Freitag äußerte er sich auf Anfrage nicht zu dem Rechtsstreit.

Zu einer Einigung hatten sich die beiden Parteien nicht durchringen können. "Unsere Vorstellungen liegen zu weit auseinander", sagte Rechtsanwältin Barbara Reinhard, die SAP vor dem Arbeitsgericht vertrat – und sprach von einem großzügigen Abfindungspaket, das dem Kläger vorgeschwebt habe. "Dafür sehen wir keine Grundlage", fügte sie hinzu.

Zumal er kurz vor seiner Kündigung zwar seinen Posten als Betriebsratsvorsitzender niederlegt hatte, nicht aber sein Aufsichtsratsmandat als Arbeitnehmervertreter. Inzwischen hat ihn das Amtsgericht Mannheim auf Antrag des Kontrollgremiums abberufen. Doch auch dagegen wehrt er sich. Eine Beschwerde, die er eingelegt hatte, wies das Amtsgericht Mannheim kurz vor Weihnachten zurück. Die Akten liegen nun beim Oberlandesgericht Karlsruhe zur Entscheidung.

Update: Freitag, 21. Januar 2022, 19.30 Uhr

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