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Prozess gegen Ex-Konzertveranstalter: Ist Matthias Hoffmann verhandlungsunfähig?

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Von Alexander Albrecht

Mannheim. Und er ist doch gekommen: Matthias Hoffmann, tief gefallener Ex-Konzertveranstalter und der Insolvenzverschleppung angeklagt. Wie ein Häufchen Elend sitzt er am Mittwochmorgen in dem kleinen Saal des Mannheimer Landgerichts, tags zuvor hatte er dem Vorsitzenden Richter der großen Wirtschaftskammer, Ulrich Bunk, noch aus gesundheitlichen Gründen abgesagt. "Ich will mich nicht verstecken, aber ich bin total kaputt", seufzt der 61-Jährige, nach eigenen Angaben inzwischen Rentner.

Hoffmann sagt, er müsste eigentlich in der Heidelberger Uniklinik sein. Die dortigen Ärzte hätten bei ihm in der vergangenen Woche einen Herzstillstand diagnostiziert, um 11 Uhr soll dem Erfinder der "Drei Tenöre" dringend ein Schrittmacher eingesetzt werden. "Mein Mandant ist verteidigungsunfähig", teilt sein aus Köln angereister Verteidiger Ulrich Sommer der Kammer mit und verweist auf ein seitenlanges Attest der Uniklinik-Mediziner, das er Bunk zugefaxt habe.

Einen entsprechenden Antrag des Anwalts stellt der Richter jedoch zurück, zunächst solle die Anklage verlesen werden. Bunk mustert Hoffmann kurz und meint, seinem ersten Eindruck nach könne er den Ausführungen des Staatsanwalts zumindest folgen. Das bringt Sommer auf die Palme. Bunk begehe möglicherweise eine strafbare Handlung, das Leben Hoffmanns sei über die Geschwindigkeit des Verfahrens zu stellen. Der Verteidiger wird noch deutlicher: "Wenn der Richter als Nichtmediziner mit schlichtem Blick und fünf Meter Abstand meint, dass mein Mandant trotz des Attests verhandlungsfähig ist, entspricht das einer gewissen Hybris", schimpft Sommer. Doch es hilft nichts, Staatsanwalt Alexander Oberdiek beginnt zu referieren.

Die Anklage umfasst viele Vorwürfe und noch mehr Zahlen. Im Mittelpunkt steht Hoffmanns Rolle bei der "Afrika! Zirkus & Veranstaltungs GmbH & Co. KG" mit Sitz in Mannheim. Die Firma plante, organisierte und veranstaltete die spektakulären "Afrika! Afrika!"- Shows. Als Geschäftsführerin eingetragen war Hoffmanns Frau Faiza, den Ermittlungen zufolge soll aber tatsächlich der ehemalige Impresario das Unternehmen gelenkt, die wichtigsten Entscheidungen getroffen haben.

Spätestens Mitte Juli 2014 hätte ihm klar sein müssen, dass die Firma ihre Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen kann, führt Oberdiek aus. Die Hoffmanns sollen es jedoch unterlassen haben, unverzüglich einen Antrag zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht zu stellen sowie die Buchführung weiterzuführen und eine Bilanz für das Geschäftsjahr 2013 anzufertigen.

Stattdessen soll Matthias Hoffmann bis Mitte Februar 2014 und darüber hinaus Gelder der GmbH & Co. KG in Höhe von 1,5 Millionen Euro zu Unrecht abgezweigt haben, um damit private Schulden oder Verbindlichkeiten von weiteren eigenen Firmen zu bezahlen sowie den gehobenen Lebensstandard des Paares zu finanzieren. Laut Staatsanwalt blieb die Firma Mitarbeitern Gehälter schuldig und hatte bei Finanzämtern in Heidelberg und Österreich Rückstände im hohen sechsstelligen Bereich.

Weitere Vorwürfe beziehen sich auf die Dinnershow "Cotton Club", für die noch Karten verkauft wurden, obwohl die Veranstaltungsfirma von Matthias Hoffmann bereits Pleite war. Der 61-Jährige war 1998 wegen Steuerhinterziehung und Betrugs zu fünf Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Die Strafe wurde später um ein Jahr verkürzt. Jetzt könnte Hoffmann wieder in Haft kommen. In einem Verständigungsgespräch vor Prozessbeginn hat Richter Bunk Anwalt Sommer darüber in Kenntnis gesetzt, dass Gerichte in vergleichbaren Fällen selbst bei einem Geständnis Gefängnisstrafen von mindestens drei Jahren verhängten.

Der Verteidiger sieht Faiza Hoffmann in dem Fall nicht ausreichend gewürdigt. Als "toughe Geschäftsführerin" habe natürlich auch sie Verantwortung übernommen und sei haftbar. Keinesfalls habe sie nur als "Strohfrau" agiert. Hoffmann behauptet, seine Ehefrau befinde sich aktuell bei ihren Eltern in Afrika und sei "schwer an Corona erkrankt".

Wie sich im weiteren Verhandlungsverlauf herausstellt, datiert das ärztliche Attest vom 6. Oktober, der Herzstillstand und die Notwendigkeit des Schrittmachers sind nach Angaben Hoffmanns aber erst einen Tag später festgestellt worden. Nach einigem Hin und Her einigen sich die Beteiligten darauf, dass die behandelnden Mediziner von ihrer Schweigepflicht entbunden werden und das Gericht darüber informieren sollen, ob der Angeklagte verhandlungsunfähig ist. Wenn dem so wäre, müsste der Prozess wohl von Neuem beginnen, denn eine Hauptverhandlung darf nur drei Wochen unterbrochen werden."Ich will als gesunder Mensch vor Ihnen sitzen", sagt Hoffmann den Richtern. Es ist 10.30 Uhr und der Prozessauftakt zu Ende. Er wolle sich nun ins Taxi setzen und in die Klinik fahren lassen.

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