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Eisdielen auf, Museen zu: Das sind die neuen Vorschriften in Baden-Württemberg

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		Eisdielen auf, Museen zu:  Das sind die neuen Vorschriften in Baden-Württemberg

Von Sören S. Sgries

Stuttgart/Eberbach. Spätschicht für die baden-württembergischen Minister: Die neue Fassung der Corona-Verordnung wurde erst spät am Freitagabend vom Kabinett beschlossen. Die Regelungen bleiben vergleichsweise streng. Die meisten Maßnahmen gelten vorerst bis zum 3. Mai, könnten aber verlängert werden.

> Kontaktbeschränkungen: Die bisherigen Maßnahmen werden fortgeschrieben. Draußen dürfen mehr als zwei Personen weiterhin nicht zusammen unterwegs sein – es sei denn, es handelt sich um Angehörige des selben Haushalts. Zu anderen Menschen soll ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden.

> Mund-Nasen-Schutz: Eine wie auch immer geartet allgemeine Maskenpflicht gibt es in Baden-Württemberg vorerst nicht. Allerdings gibt es die Empfehlung, entsprechende einfache "Alltagsmasken" freiwillig zu tragen – beispielsweise im öffentlichen Nahverkehr oder beim Einkaufen.

> Veranstaltungen: An den bisherigen Regelungen für Veranstaltungen ändert sich nichts. Sie bleiben im öffentlichen Raum generell verboten. Außerhalb des öffentlichen Raum dürfen nicht mehr als fünf Personen – mit Ausnahme von "in gerader Linie" Verwandten oder Angehörigen einer Hausgemeinschaft – zusammenkommen. Details für das angekündigte Verbot von "Großveranstaltungen" bis mindestens Ende August sollen in Abstimmung mit dem Bund und den anderen Ländern erst noch erarbeitet werden.

> Einzelhandel: Wie angekündigt dürfen Einzelhandelsgeschäfte mit einer Verkaufsfläche von nicht mehr als 800 Quadratmetern wieder öffnen. Neu auf der Liste der Branchen, für die keine solche Größenbegrenzung gilt, sind Buch-, Auto- und Fahrradhandel.

> Eisverkauf möglich: Vergnügungsstätten bleiben geschlossen. Allerdings: Ab Montag dürfen nun auch Cafés und Eisdielen wieder für den Außer-Haus-Verkauf öffnen – und das auch mit direktem Verkauf an der Theke, wie das Wirtschaftsministerium am Freitagnachmittag mitteilte. Bisher gab es solche Außer-Haus-Ausnahmen nur für allgemeine Speisegaststätten. Kommunen können auch strengere Sonderregeln erlassen.

> Schulen und Hochschulen: Grundsätzlich bleibt der Schulbetrieb bis zum 3. Mai untersagt. Das Kultusministerium hat aber das Recht, beispielsweise Ausnahmen für Prüfungen zulassen, eine zeitliche abgestufte Verlängerung vorzunehmen und die Notbetreuung auszuweiten. Details werden im Ministerium erst noch ausgearbeitet – die bisherigen Pläne sehen vor, zunächst Abschlussklassen an die Schulen zu lassen. Das Sommersemester an den Hochschulen soll digital beginnen bzw. fortgesetzt werden.

> Kulturelle Einrichtungen: Nachdem zunächst Pläne kursierten, Einrichtungen wie Museen oder Galerien schnell wieder zu öffnen, tritt das Land auf die Bremse. Ab Montag, 20. April, sollen, so teilte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski mit, zunächst nur öffentliche Bibliotheken und Archive "unter strengen Auflagen" öffnen dürfen. "In einem nächsten Schritt wollen wir die Museen und Ausstellungshäuser in den Blick nehmen", so Olschowski. Derzeit ist zu erwarten, das es dort frühestens nach dem 3. Mai Lockerungen geben wird.

> Zoos und Tierparks: Am Mittwoch hatten die Ministerpräsidenten auch über eine mögliche Öffnung von Zoos und Tierparks diskutiert. Darüber gab es bundesweit aber – anders als teilweise berichtet – keine Einigung. In Baden-Württemberg und Hessen bleiben diese Einrichtungen geschlossen – "auch auf weiteres", so der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Andere Länder streben hingegen zeitnah Lockerungen an. So heißt es beispielsweise in Rheinland-Pfalz ab Montag: "Zoos, Tierparks und Botanische Gärten dürfen ihre Außenanlagen bei strenger Zutrittskontrolle öffnen".

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