Selbstverwaltung der Schachjugend
Frank Strozewski - Gemäß 4.3.2 der Satzung des SBNRW führt und verwaltet sich die Schachjugend selbstständig und gibt sich hierfür die auch die notwendigen Ordnungen. In der Folge des Kongresses der Schachjugend NRW wurde der Umfang dieser Satzungsbestimmung intensiv rechtlich geprüft.

