Selbstverwaltung der Schachjugend
Frank Strozewski - Gemäß 4.3.2 der Satzung des SBNRW führt und verwaltet sich die Schachjugend selbstständig und gibt sich hierfür die auch die notwendigen Ordnungen. In der Folge des Kongresses der Schachjugend NRW wurde der Umfang dieser Satzungsbestimmung intensiv rechtlich geprüft. Diese Prüfung hat ergeben, dass entgegen der bisherigen Praxis die Bestimmungen in der Bundesturnierordnung (BTO) für den Spielbetrieb im Bereich der Jugend unwirksam sind.
Daher kann auf allen Ebenen im Bereich der Jugend die BTO keine Anwendung finden. Dies gilt auch für Rechtsmittelverfahren. Der Bereich der Jugend fällt nicht in die Zuständigkeit der Spielausschüsse des allgemeinen Bereichs sowie des Bundesturniergerichts.