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Kein Einsatz der Espoirs: NLB-Spiele kurzfristig verschoben

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Der Schweizerische Handball-Verband (SHV) hat sich entschieden, die am Samstag angesetzten Spiele in der Meisterschaft der Nationalliga B der Männer zu verschieben. Mehrere kantonale Behörden haben bis am Freitag kurzfristig darüber informiert, dass sie Wettkämpfe in der NLB nicht zulassen. Aus Sicht des SHV fehlt dafür eine rechtliche Grundlage – die Situation und das weitere Vorgehen sollen bis Anfang nächster Woche geklärt werden.

Der Bund erlaubt seit 1. März 2021 Trainings und Wettkämpfe in Ligen mit semiprofessionellem Spielbetrieb (Art. 6e Abs. 1 Bst. d der «Covid-19-Verordnung besondere Lage»). Der Bund hat die Kompetenz der Definition, ob eine Liga als semiprofessionell gilt oder nicht, in erster Linie an den nationalen Sportverband übertragen, was den Erläuterungen des Bundesrats und des BAG zu entnehmen ist. Der Schweizerische Handball-Verband (SHV) hat in Absprache mit Swiss Olympic die NLB als Liga mit semiprofessionellem Spielbetrieb eingestuft.

Jene Kantone, die Wettkämpfe in der Handball-NLB verbieten, berufen sich auf die Übersicht einer Expertengruppe, die Ligen aus verschiedenen Sportarten in «semiprofessionell» oder «nicht semiprofessionell» einteilt. Diese Übersicht ist weder bindend, noch fusst sie auf einer rechtlichen Grundlage. Es liegt aus Sicht des SHV in der aktuellen Rechtslage nicht in der Kompetenz der Behörden, darüber zu entscheiden, ob die NLB semiprofessionell ist oder nicht, sondern es obliegt in erster Linie dem SHV als zuständigem Sportverband, die betreffenden Ligen zu definieren.

Der SHV ist daran, bei den zuständigen Behörden die entsprechenden Verfügungen einzufordern, um die Rechtslage zu klären. Der SHV hat sich seit Beginn der Pandemie jederzeit konsequent an die Vorgaben zur Bekämpfung der Pandemie gehalten. Die Geschäftsleitung hat sich in Absprache mit dem Leiter der Wettspielbehörde entschieden, im Sinne einer konstruktiven Lösungsfindung sämtliche am Samstag angesetzten Spiele der NLB-Meisterschaft zu verschieben, obwohl nicht alle Kantone die Spiele verboten haben.

Es ist sehr im Interesse des SHV, die Rechtslage zu klären und eine verbindliche juristische Grundlage für das weitere Vorgehen zu erhalten, da dieses insbesondere im Zusammenhang mit Auf- und Abstiegen sowie mit möglichen Schäden und Haftungsfragen steht. Das gilt selbstverständlich auch für die zweithöchste Frauenliga, die SPAR Premium League 2.

Quelle: Marco Ellenberger, SHV / Übersetzung: Muriel Fiechter

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