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Beschluss: Meisterschaftssaison 2020/2021

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Das Präsidium des Handballverbandes Niederrhein nimmt Bezug auf den angeführten Vorratsbeschluss vom 04.02.2021, welcher auf der Homepage am 06.02.2021 veröffentlicht wurde, und erklärt nach der Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10.02.2021, den Lockdown hinsichtlich des Amateursportbetriebs bis 07.03.2021 zu verlängern, die Spielsaison 20/21 im Spielbetrieb des Handballverbandes Niederrhein für beendet.


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch ist gebührenpflichtig und ist mit der Begründung an den Vorsitzenden des Landesspruchausschusses, Jochen Ohliger, über die Geschäftsstelle des Handballverbandes Niederrhein e.V., Feuerbachstr. 80, 40223 Düsseldorf zu senden oder durch Boten gegen Empfangsbestätigung zu überbringen. Die Übermittlung per Email mit entsprechendem, unterschriebenem Anhang ist zulässig.

Der Einspruch muss einen Antrag enthalten, der eine durchführbare Entscheidung ermöglicht. Er muss den Formvorschriften des §37 Absatz 7 RO entsprechend unterzeichnet sein. Gebühren müssen bei Eingang der Rechtsbehelfsschrift gezahlt sein oder gleichzeitig gezahlt werden. Fehlt die Gebühr, kann diese nur innerhalb der Einspruchsfrist eingezahlt werden. Auf die Vorschriften der §§ 31 bis 44 RO in Verbindung mit den Zusatzbestimmungen des WHV zu § 33, § 41, § 43 und § 44 wird hingewiesen.

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