Yassine Bouchama nach „Tätlichkeit in einem leichteren Fall“ für drei Spiele gesperrt
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Yassine Bouchama im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spielerbis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele des Vereins gesperrt. Bouchama war in der 28. Minute der Zweitligapartie beim SC Paderborn 07 am 25. Januar 2026 von Schiedsrichter Timo Gerach des Feldes verwiesen worden.
Der SC Preußen Münster hatte zunächst Einspruch gegen die Höhe der Sperre eingelegt, dem Urteil dann aber wegen mangelnder Erfolgsaussichten zugestimmt.
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