Prozess in Sinsheim: 19-Jähriger nach Hieben mit Gürtel zu Geldstrafe verurteilt
Sinsheim. (bju) Schlug ein 19-Jähriger einen aggressiven Betrunkenen mit seinem Gürtel, um sich gegen ihn zu wehren, oder tat er dies, als dieser wehrlos am Boden lag? Was genau am 23. Juli des vergangenen Jahres in der Innenstadt bei einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Männern geschehen ist, wird wohl nie ganz aufgeklärt werden. Denn auch die Fortsetzung der im Dezember begonnenen Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht brachte trotz weiterer Zeugen wenig Licht ins Dunkel.
Passend zu den unterschiedlichen Zeugenaussagen vor Gericht, die sich mit dem Polizeiprotokoll nicht immer deckten, hatte das Gericht fälschlicherweise einen Zeugen geladen, der bereits im Dezember ausgesagt hatte. Eigentlich hatte man dessen Bruder erwartet. Und auch, dass der Geschädigte und eigentliche Hauptzeuge nicht auffindbar sei, wie Richterin Dr. Freia Peters mitteilte, passte irgendwie zu diesem Fall.
Doch ein Urteil wurde gesprochen: Der Lehrling aus Epfenbach, der wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt war, muss 500 Euro in Raten an die Lebenshilfe Sinsheim zahlen. Sein Rechtsanwalt hatte auf Freispruch plädiert. Er zitierte dabei die Staatsanwältin, die in ihrem Plädoyer sagte, dass "der Angeklagte helfen wollte, aber die ganze Sache aus dem Ruder gelaufen ist". Sie hatte genau diese 500 Euro gefordert.
Für den Anwalt sei diese Aussage "typisch für Notwehr". Auch die Verletzungsursachen seien nicht gänzlich geklärt, da am Geschädigten laut Zeugenaussagen bereits Abschürfungen vor der Auseinandersetzung zu sehen waren. "Mein Mandant wollte deeskalieren", betonte er. Die widersprüchlichen Zeugenaussagen hätten kein klares Bild ergeben. "Klar ist, dass eine Provokation vorlag, die man im Schuldmaß berücksichtigen muss."
Eine Augenzeugin berichtete, sie sei mit ihrem Freund zuvor von dem Geschädigten aggressiv angegangen und rassistisch beleidigt worden. "Er hatte mich beschuldigt, dass ich sein Geld gestohlen hätte, und hat mich mit Bier vollgespritzt", sagte der Freund. Daraufhin sei er in den Friseurladen gelaufen, um sich das Auge und die Haare auszuwaschen. Der Geschädigte sei hinter ihm hergelaufen, der Angeklagte habe ihm helfen und den aufgebrachten Mann beruhigen wollen. Dieser habe dann auch den Angeklagten mit Bier bespritzt.
Die Zeugin hatte ausgesagt, dass die Kontrahenten sich gegenüberstanden und der Angeklagte nach einer Schubserei mit dem Gürtel auf die Beine des Geschädigten eingeschlagen habe, als dieser noch stand. Andere Zeugenaussagen hatten den Geschädigten am Boden liegend beschrieben. Von mehreren Versionen der Tat von Seiten des Geschädigten sprach ein Polizeikommissar. Aufgrund der Provokation durch den Geschädigten beurteilte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer die Tat als minderschweren Fall und verwies auch auf die Reifeverzögerung beim 19-Jährigen. Für Richterin Peters stand fest, dass einige frische Verletzungen auf dem Handrücken vom Gürtel stammten, "wahrscheinlich von einer Abwehrhaltung". Am ersten Verhandlungstag hatte ein Zeuge von mehreren Schlägen gesprochen. "Und diese waren auch heftig", befand Peters. Für sie sei keine Notwehr erkennbar.
Übrigens: Die Bearbeitung der Anzeige des Augenzeugen, der vom Geschädigten rassistisch beleidigt worden war, Bier auf dem Kopf und auch einen Faustschlag am Körper erhalten hatte, lässt auf sich warten. Der in Homburg wohnende junge Mann hat noch nichts Konkretes von der Polizei gehört, wie er dem Gericht mitteilte. Die Staatsanwältin werde sich darum kümmern, hieß es.
Update: Mittwoch, 12. Januar 2022, 18.11 Uhr
Kuddelmuddel aus Bier-Angriff und Gürtelschlägen
Sinsheim. (bju) Schläge mit einem Gürtel und zuvor wohl mit Angriffslust verspritztes Bier – dies sind die Zutaten eines weiteren Gerangels, das sich im vergangenen Juli im Bahnhofsviertel zugetragen hat. Doch die juristische Aufarbeitung des Falls vor dem Amtsgericht gibt wohl etwas Längeres: Die Hauptverhandlung gegen den 19-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung wurde jetzt unterbrochen. Weitere Zeugen sollen im Januar gehört werden.
Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte in der Nähe seines Arbeitsplatzes in der Bahnhofstraße von einem Betrunkenen mit Bier bespritzt worden sein. Jener Mann mittleren Alters sei nach einem Schubser zu Boden gegangen, woraufhin der Angeklagte mit seinem Gürtel zuschlug. Der Schläger will sein Opfer jedoch in der Allee beobachtet haben, als dieses einem weiteren jungen Mann ein Bier über den Kopf kippte. Als er dazwischen ging, sei er auf die Schulter geschlagen worden und habe dann ebenfalls von dem Getränk abbekommen. Aus Angst vor einem Angriff mit der offenbar kaputten und somit scharfkantigen Dose will der Angeklagte dem Opfer dann mit dem Gürtel "auf die Beine geschlagen" haben.
Ein schwierig zu entwirrendes Schlamassel: "Der war auf 180", sagte ein Zeuge, der den Angeklagten beobachtet haben will, als dieser mit dem Lederriemen auf sein am Boden liegendes Opfer einhaute. Von lautem Geschrei in der Allee und auch von Gürtelhieben wusste ein weiterer Zeuge, der sich zuvor in einer nahen Shisha-Bar aufhielt. Zeuge Nummer drei gab an, auf einer Parkbank ein Pärchen gesehen zu haben, dessen männlichem Part auf den Kopf geschlagen und Bier übergeschüttet worden sei. Jener junge Mann habe offenbar den Angeklagten informiert, der daraufhin auf der Bildfläche erschienen sei – wohl um den Betrunkenen zu beruhigen.
Doch die Situation sei dann "umgeschlagen" – woraufhin Zeuge drei die Polizei rief. Da habe der Geschädigte schon am Boden gelegen und sei vom Angeklagten "ein bis zwei Mal" mit dem Gürtel traktiert worden. Von "vier bis fünf Schlägen", oder gar von "bis zu zehn", war in anderen Aussagen die Rede. Jene des Geschädigten gegenüber der Polizei deutet allerdings auch darauf hin, dass der Mann nach einem Schlag gestürzt sein könnte und die Verletzungen hauptsächlich hiervon rührten. Wurde der Mann also eher mit dem Gürtel zu Fall gebracht als damit traktiert? Das Kuddelmuddel könnte jedenfalls auch anders gelaufen sein.
Ein Wirrwarr, das sich die Verteidigung zunutze macht: Für den Rechtsanwalt ist der Sturz die Ursache der Verletzungen, unter anderem am Ellenbogen. Die Aussagen der Zeugen hält er nicht für sonderlich belastbar; auch weil diese sich bei der Befragung teils widersprochen hatten. Akribisch wurden die drei nun zur Abfolge des Geschehens und zur tatsächlichen Zahl der Schläge verhört. Auch Notwehr bringt der Verteidiger ins Spiel und fordert die Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen.
Hierauf einlassen wollten sich Richterin Peters und die Staatsanwältin nicht. Gürtelschläge hält man dort für eine "massive Sache". Einigkeit herrschte im Hinblick auf eine Unterbrechung der Hauptverhandlung. Die soll nun im Januar fortgesetzt werden. Dann werden das involvierte Pärchen, der Geschädigte, ein Polizeibeamter, ein weiterer Zeuge und auch ein Gutachter zu Wort kommen, der die Verletzungen untersucht hat.