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Praxis-Kündigung: Bodo Schiffmann sieht sich als Opfer (Update)

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		Praxis-Kündigung:  Bodo Schiffmann sieht sich als Opfer (Update)

Sinsheim. (tk) Die Kündigung von Praxisräumen des Arzts und Corona-Maßnahmenkritikers Bodo Schiffmann durch die GRN-Klinik war rechtens. Zu dieser Auffassung kommt ein Urteil des Heidelberger Landgerichts. Schiffmann und dessen Frau hatten in den Räumen ursprünglich eine Praxis zur Behandlung von Schwindelerkrankungen mit 13 Mitarbeitern betrieben. Im Zuge der Corona-Pandemie hatte Schiffmann in umstrittenen Videos wiederholt den Umgang mit der Pandemie kritisiert, zunehmend Unwahrheiten verbreitet und die Räumlichkeiten im Anbau der Klinik schließlich "als Parteizentrale" der damaligen Bewegung "Wir 2020" genutzt. Diese Konstellation hatte laut GRN im November 2020 zur Kündigung geführt, gegen die Schiffmann klagte.

Entscheidend für das Gerichtsurteil sei letztlich "die Nichteinhaltung der Schriftform" in einem Teil des gewerblichen Mietvertrags zwischen Schiffmann und der Klinik gewesen, sagte Judith Masuch, Geschäftsbereichsleiterin Personalmanagement der GRN und Juristin. Schiffmann, der sich mit seiner Familie inzwischen in Afrika aufhält, meldete sich auf seinem Telegram-Kanal zu Wort, nachdem der SWR das bereits seit 23. September zurückliegende Urteil in diesen Tagen zuerst aufgegriffen hatte. Der 53-Jährige sieht sich als Opfer.

Das Urteil kommentiert er als "Kollektivstrafe, dass man eine wissenschaftlich fundierte abweichende Meinung hat", und nimmt zeitgleich seine Frau und Geschäftspartnerin in Schutz, die sich zu der von ihm vertretenen Meinung nie geäußert habe. Der Ruf der früher renommierten Praxis sei im Zuge des Rechtsstreits "zerstört" worden. Dennoch legte Schiffmann gegen das Urteil keine Rechtsmittel ein, die Frist ist inzwischen verstrichen. Die GRN-Klinik will die Praxisräume zunächst als Puffer für anstehende Umbaumaßnahmen nutzen.

Update: Donnerstag, 2. Dezember 2021, 19.54 Uhr


Bodo Schiffmann ist in Afrika

Der Corona-Maßnahmen-Kritiker habe sich nicht abgesetzt, sondern wolle seine Familie schützen.

Sinsheim. (cbe) Bodo Schiffmann hält sich in Afrika auf. Wo genau, möchte er nicht sagen. Es sei in Sinsheim zu gefährlich geworden, teilte er auf eine E-Mail-Anfrage der RNZ mit. Es lägen Morddrohungen vor. Dies bestätigt die Polizei, es werde ermittelt. Den Aufenthalt in Afrika finanziere er selbst, teilt Schiffmann mit. Er komme gerne zurück, "sobald Deutschland wieder ein Rechtsstaat geworden ist". Die Staatsanwaltschaft Heidelberg ermittelt gegen ihn. Er und seine Frau Mechthild sollen Atteste ausgestellt haben, ohne die Patienten in manchen Fällen vorher untersucht zu haben. Konkret geht es um 24 Atteste, die vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes befreien.

Bodo Schiffmann, der via "YouTube" und "Telegram" seit langer Zeit ein ganz besondere Sichtweise auf die Corona-Pandemie und den Umgang damit hat, betreibt zusammen mit seiner Frau Mechthild die sogenannte Schwindelambulanz. Beide sind Hals-Nasen-Ohren-Ärzte, sie praktizierten aber bereits einige Wochen vor der Ausreise nicht mehr.

Die Polizei hatte die Praxis mehrfach durchsucht, weil Bodo Schiffmann Atteste ausgestellt haben soll, die von der Maskenpflicht befreien, ohne die Personen untersucht zu haben. Bodo Schiffmann rechnet zudem damit, dass ihm seine Approbation entzogen wird. Und die GRN hat ihm seine Praxisräume gekündigt. Acht Mitarbeiter musste er entlassen, teilte er mit.

Mit der GRN befinde er sich in einem Rechtsstreit, deshalb möchte er sich zu diesem Thema nicht äußern, teilt Schiffmann mit. GRN-Geschäftsführer Rüdiger Burger teilte auf Anfrage mit, dass nach Zustellung der Kündigung und der Räumungsklage nun Mitte April ein Gütetermin vor dem Landgericht Heidelberg ansteht. Es sei angeordnet worden, dass Burger persönlich dort erscheinen muss. Vor diesem Hintergrund geht er davon aus, dass dies für das Ehepaar Schiffmann ebenfalls gilt.

Update: Donnerstag, 11. März 2021, 6 Uhr


Schiffmann soll Räumungsklage für Praxis erhalten

Die GRN-Geschäftsführer hofft darauf, "dass die Vernunft siegt". Der HNO-Arzt rechnet mit einer juristischen Auseinandersetzung.

Sinsheim. (cbe) Die GRN möchte Dr. Bodo Schiffmann offenbar so schnell wie möglich los werden: Der Hals-Nasen-Ohren-Arzt betreibt seine Praxis in Räumen, die zum Sinsheimer Krankenhaus gehören. Nachdem ihm im Dezember gekündigt worden war, soll er nun in Kürze eine Räumungsklage erhalten. "Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Schriftsatz der Räumungsklage bei einer Anwaltskanzlei beauftragt. Sie wird dort aktuell abgestimmt und wird innerhalb der nächsten Tage beim Gericht eingereicht", erklärte GRN-Geschäftsführer Rüdiger Burger auf Nachfrage.

Eine konkrete Frist sei Schiffmann nicht gesetzt worden. Das Gericht setze in der Regel erst bei der Urteilsverkündung eine endgültige Frist, teilt Burger mit. Schiffmann habe nach geltendem Recht vier Wochen Zeit, um Revision einzulegen. "Ich hoffe allerdings, dass die Vernunft siegt", sagt Burger. Ein Auszug wäre der "logische Schritt, nachdem er nicht mehr mit uns kooperiert und seinen Kassensitz zurückgegeben hat". Daneben kritisiert Burger auch Schiffmanns "Querdenker-Aktivitäten in seiner HNO-Praxis auf unserem Grundstück, die wir nicht unterstützen".

Schiffmann erklärt auf Nachfrage, dass ihm von einer Räumungsklage bislang nichts bekannt ist. Sollte er sie erhalten, werde er sie an seinen Anwalt weiterleiten. Der Arzt rechnet mit einer juristischen Auseinandersetzung, die Jahre dauert. Aus eigenem Entschluss werde er die Praxisräume nur verlassen, wenn er von der GRN Geld erhalte. Denn er habe zahlreiche medizinische Einbauten bezahlt, die extra für die Räume angefertigt wurden und nicht an anderen Orten verwendet werden könnten. Ein solches Angebot habe er bislang aber noch nicht erhalten.

Schiffmann hat darüber hinaus ein 13-seitiges Schreiben an die Approbationsbehörde öffentlich gemacht. Darin beruft er sich unter anderem darauf, dass er seinem Gewissen und seinen Patienten verpflichtet ist. Die Approbationsbehörde hatte im Dezember ein Anhörungsschreiben an Schiffmann verschickt, unter anderem, weil er Patienten Atteste ausgestellt hatte, die sie von der Maskenpflicht befreien. Er soll die Patienten aber nicht untersucht haben. Schiffmann rechnet damit, dass es einige Jahre dauert, bis die Frage geklärt ist, ob ihm seine Approbation entzogen wird.

Update: Donnerstag, 14. Januar 2021, 17 Uhr


Darf Bodo Schiffmann bald nicht mehr behandeln?

Der HNO-Arzt und Corona-Skeptiker geht davon aus, dass seine Approbation bald ruhen muss. Das Krankenhaus hat ihm die Praxis gekündigt.

Von Christian Beck

Sinsheim. Muss Dr. Bodo Schiffmann im Januar seine Arztpraxis räumen? Und darf er künftig noch behandeln? Diese Fragen stellen sich momentan. Denn sein Vermieter, die Sinsheimer GRN-Klinik, hat ihm gekündigt, außerordentlich und fristlos, wie Geschäftsführer Rüdiger Burger auf Nachfrage mitteilt. Zudem hat sich die Approbationsbehörde bei Schiffmann gemeldet. Und dem Gesundheitsamt liegt eine Beschwerde vor, dass in der Praxis keine Masken getragen werden.

Sein Verhalten sei für das Krankenhaus geschäfts- und rufschädigend, liest Schiffmann in einem Video aus einem Schreiben vor. Zudem werfe man ihm Verharmlosung vor, und er bewege sich als Figur der Querdenker-Bewegung in der Nähe zu politisch rechtem Gedankengut. Schiffmanns Engagement im Hinblick auf den Umgang mit dem Corona-Virus sei der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat, sagt Burger.

Doch der Geschäftsführer betont: "Der Wunsch, Dr. Schiffmann zu kündigen, schwelt seit Jahren." Der Hals-Nasen-Ohren-Arzt arbeitete früher als Belegarzt im Sinsheimer Krankenhaus. Einen Mietvertrag für die Praxis hätten er und seine Frau Mechthild, ebenfalls HNO-Ärztin, bekommen, weil sie umfangreiche Kooperationen mit dem Krankenhaus zugesagt hatten, sagt Burger. Doch dazu sei es nicht gekommen. Mehrere Verträge hätte Schiffmann gekündigt, später gab er seine kassenärztliche Zulassung zurück. Seitdem behandelt er Privatpatienten; wer gesetzlich versichert ist, muss die Behandlung aus eigener Tasche zahlen. Dies liege nicht im Interesse der GRN, sagt Burger.

"Wir haben keinen politischen Druck gehabt, aber gesellschaftlichen Druck verspürt", berichtet er weiter. Täglich erhalte die GRN E-Mails von Privatpersonen aus Sinsheim und weit darüber hinaus, von Patienten sowie von anderen Ärzten, in denen gefordert wird, Schiffmann nicht weiter zu unterstützen. Und nun sei auch noch ein Hinweis auf eine Partei auf dem Briefkasten der Praxis angebracht. "Was steht da im Vordergrund?", fragt Burger.

Schiffmann hat gegen die Kündigung Widerspruch eingelegt. Was sein Engagement in der Corona-Krise anbelangt, spricht er von der Ausübung demokratischer Grundrechte. 16 Personen arbeiten ihm zufolge in seiner Praxis. Er habe kein Problem, diese an anderer Stelle zu betreiben. Da beim Einzug teure Umbauten vorgenommen wurden, müsse ihn das Krankenhaus aber mit einer Geldzahlung entschädigen. Gespräche im Vorfeld der Kündigung habe es nicht gegeben.

Diese hätten vor einigen Jahren bereits stattgefunden, sagt Burger dazu. Doch mittlerweile sei das Verhältnis zerrüttet. "Ich sehe keinen Gesprächsgrund mehr", sagt Burger. Falls Schiffmann die 250 Quadratmeter große Praxis nicht räume, erhalte er voraussichtlich Anfang Januar die Räumungsklage.

Ein Mitarbeiter des Gesundheitsamts erklärt auf Nachfrage, dass per E-Mail eine Beschwerde eingegangen ist, "dass in der Schwindelambulanz von Dr. Schiffmann das Personal keine Masken trägt. Auch bei Operationen soll kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden." Die Praxis sei um Stellungnahme gebeten worden. Das Gesundheitsamt behalte sich vor, die Praxisräume zu begehen. Schiffmann bezeichnet das Schreiben als "wachsweich", er habe um weitere Informationen gebeten.

Wie die Approbationsbehörde des Landesgesundheitsamtes bestätigt, hat Schiffmann ein Anhörungsschreiben erhalten. Schiffmann erklärt, man werfe ihm vor, Falschaussagen zu verbreiten. Schiffmann beruft sich auf Aussagen, nach denen die Corona-Schutzimpfung zu Unfruchtbarkeit und anderen schweren Nebenwirkungen führen kann.

Des Weiteren soll er "unrichtige Gesundheitszeugnisse" ausgestellt haben. Er soll Personen von der Maskenpflicht befreit haben, ohne sie untersucht zu haben. Vor diesem Hintergrund durchsuchte die Kriminalpolizei im Oktober die Praxis. Personen, die er von der Maskenpflicht befreit hat, litten beispielsweise an einer Angststörung, weil ihnen im Rahmen von Missbrauch einmal der Mund zugeklebt worden sei. Diese Menschen müsse er nicht untersuchen, er müsse ihnen glauben. Er werde der Behörde eine Stellungnahme schicken und sämtlichen Schriftverkehr veröffentlichen, sagt Schiffmann. Er rechnet jedoch damit, dass in absehbarer Zeit angeordnet wird, dass er seine Approbation ruhen lassen muss. Dann kann er nicht weiter behandeln.

Sorge bereite ihm dies nicht. Er sei Christ und wisse, dass sein Weg richtig sei und er ihn weiter gehen müsse. Er habe keine Angst und freue sich auf Weihnachten. "Und am Ende werde ich mit Pauken und Trompeten gewinnen."

Update: Montag, 28. Dezember 2020, 10.24 Uhr


Von Christian Beck

Sinsheim. Der Druck auf den Hals-Nasen-Ohren-Arzt und Corona-Skeptiker Dr. Bodo Schiffmann wächst: Das Sinsheimer Krankenhaus hat ihm seine Praxisräume außerordentlich und fristlos gekündigt. Beim Gesundheitsamt liegt eine Beschwerde gegen seine Praxis vor. Und es könnte sein, dass er in absehbarer Zeit nicht weiter behandeln darf: Die Approbationsbehörde hat sich bei ihm gemeldet.

Es bestehe der Verdacht, er habe "unrichtige Gesundheitszeugnisse" ausgestellt, liest Schiffmann in einem Video aus einem Schreiben vor. Dies bezieht sich offenbar auf den Vorwurf, dass er Personen von der Maskenpflicht befreit hat, ohne sie zuvor untersucht zu haben. Vor diesem Hintergrund hatte die Kriminalpolizei im Oktober die Praxis durchsucht, es läuft ein Ermittlungsverfahren.

Was seine Praxis anbelangt, werde ihm ruf- und geschäftsschädigendes Verhalten von seinem Vermieter vorgeworfen. Schiffmanns Praxis befindet sich in Räumen, die zum Sinsheimer Krankenhaus gehören. Doch der Wunsch, Schiffmann zu kündigen, existiere bereits seit langer Zeit, erklärt Geschäftsführer Rüdiger Burger. Denn der Arzt habe zugesagte Kooperationen nicht eingehalten und behandelt nur noch Privatpatienten oder jene, die ihre Behandlung aus eigener Tasche zahlen. Das sei nicht im Sinne der GRN, betont Burger. Dass sich Schiffmann nun das Corona-Virus verharmlose und sich als Kopf der Querdenker in der Nähe zu politisch rechtem Gedankengut bewege, sei der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat.

Das Gesundheitsamt teilt auf Anfrage mit, dass eine Beschwerde eingegangen ist, dass in der Praxis keine Masken getragen werden, auch bei Operationen. Wie die Approbationsbehörde, hat auch das Gesundheitsamt um Stellungnahme gebeten. Die GRN fordert, dass Schiffmann so schnell wie möglich die Praxis räumt. Falls dies nicht passiert, erhalte er Anfang Januar die Räumungsklage, erklärt Burger.

Schiffmann selbst spricht von "Schikanen" und beruft sich bei seinem Engagement auf "demokratische Rechte". Er habe kein Problem, sich eine neue Praxis zu suchen, fordert für diesen Fall aber finanzielle Entschädigung vom Krankenhaus, da er die Praxis nach seinen Bedürfnissen umgebaut habe. Was seine Approbation anbelangt, rechnet er damit, dass diese bald ruhen muss. Dann darf er nicht weiter behandeln. Sorgen bereite ihm dies nicht. Er sagt: "Ich bin reinen Herzens." Er sei der festen Überzeugung, dass sein Weg der richtige ist und er ihn weiter gehen muss. Am Ende werde er Recht behalten.

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