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SAP: Ex-SAP-Betriebsratschef scheitert mit Klage

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		SAP:  Ex-SAP-Betriebsratschef scheitert mit Klage

Von Barbara Klauß

Mannheim. Bis zum Sommer stand er an der Spitze der Arbeitnehmervertretung beim größten Softwarekonzern Europas. Inzwischen aber hat der ehemalige SAP-Betriebsratsvorsitzende nicht nur diesen Posten verloren, sondern auch seinen Job. Und die außerordentliche, fristlose Kündigung, die das Unternehmen im Juli ausgesprochen hat, ist wirksam, wie das Mannheimer Arbeitsgericht am Mittwoch entschied. Dort hatte der Mann gegen die Kündigung geklagt.

SAP wirft dem ehemaligen Mitarbeiter vor, interne Protokolle gefälscht sowie E-Mails manipuliert und unterdrückt zu haben. Sein Ziel soll es gewesen sein, einem damaligen Betriebsratskollegen zu helfen, gegen den intern wegen des Verdachts auf Lohnbetrug ermittelt wurde.

Die Manipulationen räumt der Kläger ein. Allerdings habe er sie wieder rückgängig gemacht und sich mehrfach entschuldigt, betont sein Rechtsanwalt René von Wickede vor Gericht. "Er hat seine Lektion gelernt." Der Ex-Betriebsratschef selbst erklärt sein Verhalten internen Unterlagen zufolge mit einem "Augenblicksversagen".

Dem folgt die Kammer jedoch nicht. "In unseren Augen war das kein Augenblicksversagen", sagt Richterin Nikola Lustenberger bei der Urteilsbegründung. Der Kläger habe über einen längeren Zeitraum hinweg gezielt Daten gelöscht, manipuliert und gefälscht – und das im vollen Bewusstsein, dass diese Daten für SAP wichtig gewesen wären, um den Betrugsvorwurf aufzuklären.

Lustenberger spricht von einem massiven Vertrauensverlust. Zumal die Gefahr bestehe, dass sich der Kläger in ähnlichen Situationen auch wieder ähnlich verhalte. Dem Konzern sei daher nicht zumutbar, das Arbeitsverhältnis fortzuführen. In den Vorwürfen erkennt die Kammer eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten, die jeder Arbeitnehmer – unabhängig von einer Mitgliedschaft im Betriebsrat – einzuhalten habe. Ihrer Ansicht nach gibt es also wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung.

Hintergrund des Streits ist eine interne Untersuchung gegen einen ehemaligen SAP-Mitarbeiter, der ebenso wie der Kläger sowohl Mitglied des Betriebs- als auch des Aufsichtsrats war. Er soll über Jahre Urlaub genommen haben, ohne ihn offiziell zu beantragen. Gegen diesen Mitarbeiter, der inzwischen Unternehmen und Aufsichtsrat verlassen hat, stand daher der Verdacht des Lohnbetrugs im Raum.

Bei der Aufklärung dieser Vorwürfe hatte SAP den damaligen Betriebsratsvorsitzenden um Unterstützung gebeten. Der aber gab stattdessen Daten weiter, die er an verschiedenen Tagen manipuliert hatte: So löschte er wohl die Bemerkung "wegen Urlaubs" aus einer E-Mail, mit der sein Kollege die Teilnahme an einer Betriebsratssitzung abgesagt hatte, oder entfernte Unterschriften aus Anwesenheitslisten. Damit habe er die Ermittlungen erheblich behindert, sagt Rechtsanwältin Barbara Reinhard, die SAP vor Gericht vertritt.

Dass er die Daten später wieder herstellte, spricht aus ihrer Sicht nicht gegen eine außerordentliche Kündigung. Dem Kläger sei es dabei nicht darum gegangen, SAP zu unterstützen, meint sie. Stattdessen habe er nur seine Haut retten wollen, als sich die Verdachtsmomente gegen ihn verdichteten.

Rechtsanwalt Wickede hält die außerordentliche Kündigung dagegen für nicht gerechtfertigt, wie er vor der Entscheidung der Kammer erklärt – unter anderem wegen der langen Betriebszugehörigkeit seines Mandanten. Zudem ist er der Ansicht, dass die betreffenden Daten des Betriebsrates der Arbeitgeberin überhaupt nicht zugestanden hätten.

Zu einer Einigung hatten sich die beiden Parteien weder beim Gütetermin im August noch danach durchringen können. "Unsere Vorstellungen liegen zu weit auseinander", sagt Anwältin Reinhard und spricht von einem großzügigen Abfindungspaket, das dem Kläger vorgeschwebt habe. "Dafür sehen wir keine Grundlage", so Reinhard. Schließlich sei der Kläger nicht nur ein Mal bei Rot über die Ampel gefahren. "Er hat sechs mal zurückgesetzt und überlegt – und ist dann wieder bei Rot gefahren."

Auf seine Loyalität dem Unternehmen gegenüber mag SAP sich daher nicht mehr verlassen. Zumal er kurz vor seiner Kündigung zwar seinen Posten als Betriebsratsvorsitzender niederlegte, nicht aber sein Aufsichtsratsmandat als Arbeitnehmervertreter.

Inzwischen hat das Amtsgericht Mannheim ihn zwar einem Gerichtssprecher zufolge auf Antrag des Aufsichtsrats der SAP SE "aus wichtigem Grund" aus dem Kontrollgremium abberufen. Dagegen aber hat der Mann Beschwerde eingelegt, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch auf RNZ-Anfrage erklärte.

Auch gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts ist Berufung beim Landesarbeitsgericht möglich. Rechtsanwalt Wickede will jedoch zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, wie er nach der Verhandlung erklärt.

Update: Mittwoch, 1. Dezember 2021, 21.13 Uhr


Protokolle gefälscht, E-Mails manipuliert – Nur ein Augenblicksversagen?

Der ehemalige SAP-Betriebsratschef wehrt sich vor Gericht gegen seine Kündigung. Der Konzern wirft ihm "erhebliches Fehlverhalten" vor.

Von Barbara Klauß

Mannheim. Mit hängenden Schultern betritt der ehemalige Betriebsratsvorsitzende der SAP SE einen Verhandlungssaal im Mannheimer Arbeitsgericht. Dort will er sich gegen die außerordentliche Kündigung wehren, die SAP Anfang Juli ausgesprochen hat. Der Softwarekonzern wirft dem Ex-Betriebsratschef vor, interne Protokolle gefälscht, E-Mails manipuliert und unterdrückt zu haben, um so einem damaligen Betriebsratskollegen zu helfen, gegen den wegen Betrugsverdachts ermittelt wurde.

Die Eingriffe in bestimmte Dokumente habe sein Mandant eingeräumt, erklärt Rechtsanwalt René von Wickede, als die Kündigungsschutzklage am Mittwoch beim Gütetermin im Mannheimer Arbeitsgericht verhandelt wird. Zudem habe er sie wieder rückgängig gemacht und sich mehrfach entschuldigt. "Es gab einen sehr ernsthaften Willen, an der Aufklärung mitzuwirken", so von Wickede. Rechtsanwältin Barbara Reinhard, die SAP vertritt, spricht jedoch von einem "ganz erheblichen Fehlverhalten" und von "vollständigem Vertrauensverlust". Eine weitere Zusammenarbeit hält sie für nicht zumutbar.

Hintergrund des Streits ist eine interne Untersuchung gegen einen ehemaligen SAP-Mitarbeiter, der ebenso wie der Kläger sowohl Mitglied des Betriebs- als auch des Aufsichtsrats des Softwarekonzerns war. Er soll über Jahre hinweg Urlaube nicht oder nur in geringerem Umfang offiziell beantragt haben – aber dennoch im Urlaub gewesen sein und in dieser Zeit auch nicht an Betriebsratssitzungen teilgenommen haben. Gegen diesen Mitarbeiter, der inzwischen sowohl das Unternehmen als auch den Aufsichtsrat verlassen hat, habe daher der dringende Verdacht eines hohen Lohnbetrugs im Raum gestanden, so Anwältin Reinhard.

Um dem nachzugehen, habe SAP den damaligen Betriebsratsvorsitzenden um Unterstützung gebeten. Der habe stattdessen jedoch versucht, den wahrscheinlichen Lohnbetrug durch seinen Kollegen zu verschleiern und Informationen zu dessen tatsächlicher Urlaubsnahme ohne Urlaubsantrag zu unterdrücken, wie es in einem internen Schreiben heißt. Dazu habe er in Daten des Betriebsrats eingegriffen, E-Mails verändert oder aus dessen Postfach gelöscht, bei einem Betriebsratsprotokoll die Seiten mit der Anwesenheitsliste entfernt. Damit habe der Kläger die Ermittlung "erheblich erschwert, verhindert und verzögert", sagt Rechtsanwältin Reinhard vor Gericht. Aus dem Umfeld des Unternehmens heißt es, man sei erschüttert über dieses Verhalten des ehemaligen Mitarbeiters, insbesondere über den Machtmissbrauch seiner Position als Betriebsratsvorsitzender.

Sein Verhalten hatte der Mann den internen Unterlagen zufolge mit einem "Augenblicksversagen" erklärt: Er habe seinem Kollegen helfen wollen und mehr oder weniger spontan gehandelt. Das hält Rechtsanwältin Reinhard für wenig glaubhaft, immerhin habe er mehrfach und an verschiedenen Tagen manipuliert.

Der Anwalt des Klägers weist hingegen darauf hin, dass es im Betriebsrat durchaus umstritten gewesen sei, ob man die Daten dem Arbeitgeber für die internen Ermittlungen gegen den Kollegen überhaupt zur Verfügung stellen sollte oder dürfte. Zudem, meint er, gehe es hier um betriebsratsinterne Dokumente – und die seien anders zu würdigen, "nicht im Rahmen einer Kündigung".

Ein Betriebsratsmitglied genießt in Deutschland ein Sonderkündigungsrecht. Eine Kündigung ist nur möglich, wenn der Betroffene seine Arbeitnehmerpflichten schwerwiegend verletzt und dem Arbeitgeber eine weitere Zusammenarbeit nicht zumutbar ist – etwa bei Diebstahl am Arbeitsplatz, bei sexuellen Übergriffen oder bei politischer Agitation. Darüber hinaus muss der Betriebsrat der Kündigung mehrheitlich zustimmen. Das ist in diesem Fall geschehen.

Ob die Kündigung Bestand hat, muss nun das Gericht klären – sofern sich die Parteien nicht vorher noch außergerichtlich einigen. Beim Gütetermin am Mittwoch gelingt jedenfalls keine Annäherung – auch wenn beide Seiten grundsätzlich Gesprächsbereitschaft signalisieren. Den ersten Verhandlungstermin vor der Kammer setzt Richterin Nikola Lustenberger für den 1. Dezember an.

Zuvor wird es noch eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung geben: Der Kläger hatte zwar, kurz vor seiner Kündigung Anfang Juli, seinen Posten als Betriebsratsvorsitzender niedergelegt, sein Aufsichtsratsmandat als Arbeitnehmervertreter aber behalten. Inzwischen hat das Gremium jedoch beim Amtsgericht Mannheim einen Antrag auf Abberufung des Mannes gestellt. Mit einer Entscheidung ist einer Gerichtssprecherin zufolge nicht vor Ende September zu rechnen.

Update: Mittwoch, 25. August 2021, 21.15 Uhr


Streit um Kündigung von Ex-SAP-Betriebsratschef geht in nächste Runde

Mannheim. (dpa) Der Streit um die fristlose Kündigung des ehemaligen SAP-Betriebsratschefs Ralf Zeiger geht juristisch wohl in die nächste Runde. Nach Zeigers Kündigungsschutzklage kam es bei einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Mannheim am Mittwoch zu keiner Annäherung beider Seiten.

Daraufhin kündigte Richterin Nikola Lustenberger an, für den 1. Dezember einen ersten Verhandlungstermin vor der Kammer anzusetzen. Dann könnte eine Beweisaufnahme starten. Vorher wäre alternativ auch ein außergerichtlicher Vergleich möglich - beide Seiten zeigten sich hierfür zumindest grundsätzlich gesprächsbereit.

Der Softwarekonzern wirft Zeiger vor, interne Betriebsratsdokumente gefälscht oder gelöscht zu haben - womöglich, um einen Betriebsratskollegen zu decken. SAP-Anwältin Barbara Reinhard sagte, man habe Zeiger als Betriebsratschef um Mithilfe bei der Aufklärung in einem Compliance-Verfahren gegen einen Kollegen aus dem Betriebsratsgremium gebeten - dort stehe der Verdacht von Lohnbetrug im Raum. Doch Zeiger habe die Aufklärung "ganz erheblich erschwert, verhindert und verzögert", Mails unterdrückt und gelöscht sowie Betriebsratsprotokolle verfälscht.

Zeigers Anwalt René von Wickede sagte, sein Mandant habe Eingriffe in bestimmte Dokumente eingeräumt. Aber er habe diese auch wieder rückgängig gemacht und sich mehrfach entschuldigt. "Es gab einen sehr ernsthaften Willen, an der Aufklärung mitzuwirken."

Zeiger hatte vor einigen Wochen vom Walldorfer Softwarekonzern die fristlose Kündigung erhalten, daraufhin wehrte er sich mit einer Klage. Schon vor dem Rausschmiss hatte er seinen Posten als Betriebsratschef niedergelegt. Im SAP-Aufsichtsrat sitzt Zeiger als langjähriger Betriebsratschef noch für die Arbeitnehmerseite - es gibt aber Bestrebungen, ihn auch dort abberufen zu lassen.

Bei der Frage, ob die fristlose Kündigung vor Gericht Bestand behält, steht juristisch vor allem die Frage im Raum, ob es sich bei den mutmaßlichen Verfehlungen um Betriebsratsinterna handelt - oder aber um Dinge, die den Arbeitsvertrag an sich tangieren. Betriebsratsmitglieder genießen einen besonderen Kündigungsschutz.

Update: Mittwoch, 25. August 2021, 17.30 Uhr


Mannheim. (dpa) Das Arbeitsgericht Mannheim verhandelt am Mittwoch (11.30 Uhr) die Kündigungsschutzklage des früheren SAP-Betriebsratschefs. Es ist zunächst ein Gütetermin angesetzt. Dabei geht es in der Regel darum, die Chancen für eine mögliche Einigung auszuloten.

Der Kläger hatte vor einigen Wochen vom Walldorfer Softwarekonzern die fristlose Kündigung erhalten, nachdem gegen ihn und einen weiteren früheren Arbeitnehmervertreter interne Untersuchungen eingeleitet worden waren. Hintergrund sind Berichte über Unregelmäßigkeiten im Betriebsrat gewesen. Schon vor der Kündigung hatte er seinen Posten als Betriebsratschef niedergelegt.

Update: Mittwoch, 25. August 2021, 9 Uhr

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