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Leimen: Auf private Schreiben folgte echter Strafzettel

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		Leimen:  Auf private Schreiben folgte echter Strafzettel

Leimen. (luw) Es gibt sie nicht nur in Eppelheim: Auch im Banater Weg in Leimen heften einer oder mehrere Anwohner Zettel an Autos, die vermeintlich falsch geparkt wurden. Wie berichtet sorgte in Eppelheim ein Unbekannter für Aufsehen, weil er entsprechende "Belehrungen" verteilt und zudem mit selbst gedruckten Schildern den Bereich entlang eines Grundstücks in der dortigen Schulstraße widerrechtlich zum "Parkverbot" erklärt hatte. Daraufhin meldete sich der Leimener Friedrich Jaiser bei der RNZ: Er hatte zunächst nahe seinem Wohnhaus im Banater Weg einen ähnlichen Zettel an seiner Windschutzscheibe, nebst einer handschriftlichen Beleidigung – und bekam wenig später Post von der echten Bußgeldstelle.

"Das ist kein Parkplatz! Ihr Auto stört beim Ein- und Ausparken eines Parkplatzes/Tiefgarage! Bitte hier nicht mehr parken", heißt es auf dem weniger unfreundlichen der beiden Zettel an Jaisers Windschutzscheibe. Auf dem anderen steht handschriftlich: "Nur ein Depp parkt so!" Jaiser hatte sein Auto gegenüber der Einfahrt einer Tiefgarage im Banater Weg geparkt. "Ich wohne hier seit 25 Jahren und vorher hat es nie jemanden gestört, wenn da jemand parkte", sagt der 70-Jährige. Zumal die Straße 6,10 Meter breit sei und durch dort stehende Fahrzeuge niemand bei der Ein- oder Ausfahrt in die Tiefgarage behindert werde. "Das habe ich nachgemessen", so Jaiser. Denn laut Straßenverkehrsordnung darf nur am Straßenrand gegenüber von Ein- und Ausfahrten geparkt werden, wenn die entsprechende Straße breiter als 5,50 Meter ist.

Dennoch folgte kurz nach dem Ärger über den unbekannten "Privat-Polizisten" offizielle Post vom Leimener Ordnungsamt: 20 Euro Verwarnungsgeld seien zu zahlen. "Sie parkten länger als drei Stunden auf einer schmalen Fahrbahn gegenüber einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt...", ist zu lesen. Jaiser rief im Rathaus an, es kam seiner Schilderung nach zum Streit. Ihn ärgerte nicht nur, dass er offenbar vom Urheber der privat verfassten Zettel angeschwärzt worden sei. Auch die Definition "schmale Fahrbahn" treffe auf den Banater Weg nicht zu, schließlich sei er ja breiter als 5,50 Meter. "Nach einem zweiten Anruf bei der Stadt haben sie dann gesagt, dass sie den Strafzettel zurücknehmen", erzählt Jaiser. Man werde aber ein Parkverbot gegenüber der Tiefgarage prüfen, habe das Ordnungsamt angekündigt.

Dies bestätigte auf Nachfrage Sebastian Pscholka, Abteilungsleiter im Ordnungsamt: "Die Verkehrsbehörde hat hinterher festgestellt, dass die Fahrbahn breiter als 5,50 Meter ist." Deswegen sei das Verfahren gegen Jaiser eingestellt worden. "Fakt ist: Das Ausfahren aus der Tiefgarage ist mindestens in eine Richtung ohne Rangieren möglich, also ist das Parken gegenüber der Ausfahrt legal", so Pscholka weiter.

Nur bei weiteren Beschwerden oder Anzeigen werde man erneut ein Parkverbot prüfen müssen. Angesichts des "enormen Parkdrucks" auch in diesem Bereich der Großen Kreisstadt sei eine solche Maßnahme aber eher unwahrscheinlich. Das eigenhändige Verteilen von "belehrenden" Zetteln an parkende Autos sei übrigens nicht verboten, sofern kein Verdacht der Amtsanmaßung bestehe: Dafür müsse ein solcher Zettel den Charakter eines behördlichen Schreibens haben, erklärt Pscholka.

Jaiser jedenfalls will dem Ärger künftig möglichst aus dem Weg gehen. Denn er beobachte, dass weiterhin derartige Botschaften an Autos geheftet werden. "Ich parke jetzt meistens an anderer freier Stelle", sagt er. Nur wenn der nächste Parkplatz etwa erst in der entfernten Wilhelm-Haug-Straße frei sei, dann würde er auch wieder auf den Platz gegenüber der Tiefgarage zurückgreifen.

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