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Mannheimer Uniklinik: "Niemand hat sich gekümmert"

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		Mannheimer Uniklinik:

Von Annegret Ries

Mannheim. Wenn es darum gegangen sei, Verantwortung beim Reinigen und Desinfizieren von Operationsbesteck zu übernehmen, habe im Mannheimer Universitätsklinikum das "Schwarze-Peter-Prinzip" gegolten. Zu diesem Schluss kommt Ulrich Bunk, Vorsitzender Richter der Dritten Großen Strafkammer des Landgerichts. Der Prozess gegen den früheren, inzwischen 72-jährigen Ex-Geschäftsführer des Krankenhauses biegt indes auf die Zielgerade ein. Seit Februar beschäftigt sich die Kammer damit, ob Alfred D. seiner Verantwortung gerecht geworden ist.

Oberstaatsanwalt Peter Lintz ist überzeugt, dass das nicht der Fall war. Er wirft dem Kaufmann einen schweren Verstoß gegen das Medizinproduktegesetz vor. Die Anklage ist Folge des Hygieneskandals am Klinikum, der im Herbst 2014 bekannt wurde und monatelang Aufsehen erregte. "Die Instrumente waren teils mangelhaft und hätten nicht für Operationen freigegeben werden dürfen", sagte jetzt ein Hygiene-Sachverständiger aus. Er hatte das Besteck überprüft, das im Klinikum desinfiziert und von Mitarbeitern der zentralen Sterilgutversorgung zur erneuten Verwendung freigegeben wurde, zum Beispiel für Operationen.

Die Instrumente seien teils verschmutzt oder beschädigt gewesen, einige hätten Rost angesetzt, erklärte der Experte. Der Rost habe sich nicht kurzfristig gebildet, sondern sei "über Jahre" entstanden. Ob durch diese Instrumente Patienten geschädigt worden seien, etwa durch Infektionen, könne man nicht nachweisen.

Verantwortlich für Skalpelle, Scheren und Zangen seien das Uniklinikum und die zuständigen Operateure gewesen, sagte der Gutachter auf Nachfrage von Hans-Ulrich Beust, dem Verteidiger von Alfred D. Wer bei der ordnungsgemäßen Sterilisation der Instrumente das Sagen hatte, spielt in dem Prozess eine zentrale Rolle. Immer wieder geht es dabei um eine Dienstanweisung des Angeklagten aus dem Jahr 2002, die fünf Jahre später fortgeschrieben wurde.

Daraus geht hervor, dass die Technik-Abteilung für die Sterilgutversorgung zuständig war. Der ehemalige Ressortleiter, der inzwischen im Ruhestand ist, wurde zum zweiten Mal als Zeuge geladen. Auf der Dienstanweisung sind die Unterschriften mehrerer leitender Mitarbeiter des Klinikums, die bestätigen, dass sie vom Inhalt Kenntnis genommen haben. "Das ist mein Handzeichen", bestätigte der 70-Jährige. Warum er bei seiner ersten Aussage geäußert habe, die Anweisung nicht zu kennen, wollte der Vorsitzende von dem Zeugen wissen. "Ich habe gesagt, ich habe keine Erinnerung", lautete die Antwort des Rentners.

Ob er vielleicht unterschrieb, ohne die Dienstanweisung vorher gelesen zu haben, hakte Bunk nach. Das wies der Zeuge empört zurück. "Das habe ich noch nie getan." Er beharrte darauf, dass er für die Sterilgutversorgung nicht verantwortlich gewesen sei, er habe auch keinen Etat dafür gehabt. Für eine ordnungsgemäße Sterilisierung ist auch erforderlich, dass die Reinigungs- und Desinfektionsgeräte regelmäßig validiert werden, also eine Art Tüv-Stempel bekommen. Wenn neue Geräte angeschafft wurden, seien die mit allen Papieren an die jeweiligen Anwender übergeben worden, sagte der Zeuge.

Somit sei die Verantwortung entsprechend übertragen worden. "Die Folge war, dass niemand sich gekümmert hat", betonte der Richter. Die Plädoyers der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft sind für diesen Donnerstag geplant. Das Urteil wird an einem anderen Tag erwartet.

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