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Neues Polizeigesetz: Mit der Bodycam in Wohnungen (Update)

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		Neues Polizeigesetz:  Mit der Bodycam in Wohnungen (Update)

Von Axel Habermehl, RNZ Stuttgart

Stuttgart. Die Polizei in Baden-Württemberg bekommt eine neue Arbeitsgrundlage und mehr Befugnisse. Das beschloss der Landtag am Mittwoch. Mit den Stimmen von Grünen und CDU brachte das Parlament eine Reform des Landes-Polizeigesetzes auf den Weg. Auf deren Grundlage können Polizisten künftig etwa bei Großveranstaltungen, die sie für gefährlich halten, einfacher als bisher ohne konkreten Verdacht Personen kontrollieren und durchsuchen. Außerdem dürfen sie mit sogenannten Bodycams auch in Innenräumen wie Wohnungen, Geschäften oder Diskotheken filmen.

Vorgelegt hatte die Novelle Innenminister Thomas Strobl (CDU). Alle drei Oppositionsfraktionen sprachen sich gegen das Vorhaben aus. Das Gesetz sei in Teilen verfassungswidrig, rügten Abgeordnete von SPD, AfD und FDP.

Die Reform war bereits im Vorfeld hart umstritten gewesen. Bei der Aussprache im Landtag griffen Vertreter der Opposition Strobl und die Regierungsfraktionen hart an. SPD-Innenpolitiker Sascha Binder sah in den Regelungen ein "Signal, mit dem die Polizei im Einsatz nichts anfangen kann". Zudem verstießen Teile gegen das Grundgesetz sowie gegen EU-Recht. Zwar sei auch die SPD Bodycams, doch für den Einsatz in Wohnungen müsse erst der Bund das Grundgesetz ändern.

Von "nahezu anlasslosen Kontroll- und Durchsuchungsbefugnissen für die Polizei" sprach der FDP-Abgeordnete Nico Weinmann. "Was die Polizei wirklich braucht, sind nicht verfassungswidrige Befugnisse, sondern eine bessere Ausstattung und mehr Personal." Daniel Rottmann (AfD) erklärte: "Die Vorlage trägt die Handschrift der Unvereinbarkeit von Weltbild und Politik der Regierungsfraktionen von Grünen und CDU."

Die Koalition verteidigte die Novelle. Es gehe um "einige wenige neue Eingriffsmöglichkeiten", sagte Hans-Ulrich Sckerl (Grüne). Verfassungsrechtliche Bedenken habe man ausgeräumt. Thomas Blenke (CDU) rief: "Die Opposition entscheidet sich für die Bedenkenträger, die CDU steht für Opferschutz."

Innenminister Strobl verwies darauf, dass etwa ein Drittel der verletzten Polizisten in geschlossenen Räumen angegriffen würden. "Wie wollen wir erklären, dass die Bodycam gerade dort ausgeschaltet werden muss, wo sie zum Schutz von Polizisten, aber auch von Frauen und Kindern eingesetzt werden müsste?", fragte er ins Plenum. Kameras hätten eine "deeskalierende Wirkung", so Strobl im Gespräch mit unserer Stuttgarter Redaktion. "Das kann etwa bei häuslicher Gewalt sehr hilfreich sein."

Die Koalition hatte das Gesetz 2017 ein erstes Mal geändert. Schon damals gab sie der Polizei mehr Kompetenzen. Dazu zählen die vorbeugende Telekommunikationsüberwachung, Aufenthaltsvorgaben für sogenannte Gefährder sowie deren Kontrolle durch die elektronische Fußfessel. Der Einsatz von Bodycams wurde damals erlaubt – allerdings nur außerhalb von geschlossenen Räumen. 2022 sollen diese Änderungen evaluiert werden. Die Deutsche Polizeigewerkschaft nennt die Bodycam ein "Erfolgsmodell".

Strobl wies Kritik zurück, die Polizei könne künftig bei Großveranstaltungen anlasslos jeden Teilnehmer durchsuchen. "Voraussetzung ist ein besonderes Gefährdungsrisiko – etwa, dass bei einem Fußballspiel Hooligans randalieren, Pyrotechnik zünden, Polizisten angreifen", sagte er. Die neuen Regelungen würden zum Beispiel nur für einen bestimmten gewalttätigen Block im Stadion gelten, "der vor, während oder nach einem Spiel Personen oder Sachen gefährdet."

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