Weitere Lockerungen für den Sportbetrieb im Bayern 07
Kunst- und Turmspringen in Nürnberg
Die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wurde seit dem 17. Februar 2022 in folgenden Punkten für den Sport angepasst: Für die aktive Teilnahme am Indoor- und Outdoor-Sportbetrieb gilt die 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet).

