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Neue Corona Regelungen ab dem 15. Dezember

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Neue Corona Regelungen ab dem 15. Dezember

Seit Mitte Dezember gibt es Lockerungen für den Sport.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

  • Für den Sportbetrieb unter freiem Himmel gilt wieder die 2G Regelung (die zusätzliche Testpflicht entfällt).
  • Dreifach-geimpfte Sportler benötigen ab dem 15. Tag der Auffrischungsimpfung – innen wie außen – keinen zusätzlichen Testnachweis mehr.
  • In der Vereinshalle gilt eine Kapazitätsbegrenzung von 23 Personen.
 

Die zuständigen Abteilungsleitungen bzw. Übungsleitungen informieren euch zudem, wie der Zutritt möglich ist und wer die verpflichtende Kontrolle und Dokumentation der Zugangsvoraussetzungen durchführt. Von den Regelungen ist auch der Outdoor-Sport betroffen. 

Umkleiden, Duschen und Toiletten dürfen weiterhin von allen Sportlern/Sportlerinnen, genutzt werden.

Bleibt gesund!

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