Trotz Corona-Schutz-Verordnung: Diese Tätigkeiten auf dem Vereinsgelände sind erlaubt
Der organisierte Sport in Sachsen ruht: Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist derzeit sowohl für die allgemeine Öffentlichkeit als auch für Vereine untersagt. Dennoch sind einige Maßnahmen zur Instandhaltung von Sportstätten erlaubt.
Ungeachtet der aktuellen Corona-Pandemie wird es Frühling – und bei vielen Vereinen steht die Pflege und Instandhaltung ihrer Sportstätten an. Während hauptamtlichen Mitarbeitern die berufliche Tätigkeit rund um die jeweiligen Anlagen im Sinne der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung ohnehin genehmigt ist, dürfen nun auch ehrenamtliche Tätigkeiten von durch den Vereinsvorstand beauftragten Mitgliedern durchgeführt werden.