Homepage nur eingeschränkt
Aufgrund eines Urteils des Landgerichts München, wonach die Verwendung von Komponenten, die zu einem (Web)-Konzern in den USA Verbindung aufnehmen, gegen die DSGVO verstößt, kann unsere Homepage bis auf weiteres nur im Notbetrieb weiterlaufen.
Ich/unser Verein muss damit leider auf eine anrollende Abmahnwelle von ruchlosen Anwälten reagieren.
Mein Tipp: schmeißt eure Smartphones auch gleich weg und kappt das Internet. Dann werden Euch bayerische Richter perfekten Datenschutz bescheinigen.

