Sächsische Corona-Notfall-Verordnung mit Erleichterungen
Bitte § 21a beachten!
Mit Wirkung zum 14.01.2022 wurde die Corona-Notfall-Verordnung erneut angepasst. Sie gilt nunmehr bis 06.02.2022. Bitte den Gesetzestext immer in Verbindung mit § 21a der Verordnung lesen, da dort Regelungen, auch für den Sport- und Aus- und Weiterbildungsbereich aufgezeigt werden, die einige Erleichterungen mit sich bringen.
Der LSB hat hierzu seine FAQ angepasst und die Regelungen mit und ohne Erleichterungen mit einem zusätzlichen Schaubild. dargestellt

