Inkraftsetzung der KiJuSchO
Kinder- und Jugendschutzordnung ab 1. Dezember in Kraft
Das Präsidium des BSV hat in seiner Sitzung am 27.11.2021 die Inkraftsetzung der KiJuSchO in der aktuellen Fassung ab 1.Dezember 2021 mit einer Karenzzeit bis 28.2.2022 beschlossen. Die Vereine sind gehalten, die damit verbundenen Aufgaben (Vorlage erweitertes Führungszeugnis bei den Obleuten des BSV) einzuhalten.
Danke für Eure Bemühungen bei unseren Vereinen!

