Neues Hygienekonzept ab 22. November 2021
Auf Grund der neuen Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Epidemie ist unser Hygienekonzept erneut anzupassen.
Statt einer 3G-Regelung gilt ab 22.11.2021 die 2G-Regelung:
Zutritt zur AWO nur als Geimpfter/Genesender. Dies gilt auch für Ausweichspielstätten.
Für nicht volljährige Schüler gilt weiterhin die Schulbescheinigung.

