Achtung: Änderung der Coronaschutzverordnung NRW!
Die Coronaschutzverordnung NRW hat sich heute geändert und ist auch ab heute in der folgenden Fassung gültig: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/211109_coronaschvo_ab_10.11.2021_lesefassung.pdf
Ein Antigenschnelltest darf jetzt nur noch maximal 24 Stunden alt sein. In der Verbandsjugendversammlung haben wir eben darüber gesprochen und waren uns einig, dass nicht ein mögliches Spielende, sondern der Zeitpunkt des Zutritts zur Veranstaltung gilt. [...]

