3.-COVID-19-Maßnahmenverordnung
Ab 08.11.2021 gelten folgende Regelungen: In der Gastronomie und bei der Sportausübung auf nicht-öffentlichen Sportstätten, sowie bei der Teilnahme an Zusammenkünften von mehr als 25 TeilnehmerInnen wird ein 2G Nachweis benötigt. Als 2G-Nachweis gilt: eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten […] ↓ [weiter ...]