Sonderbestimmung für die Saison 2021/2022
Um einen erleichterten Saisonstart zu ermöglichen hat der Vorstand des KSV für die kommende Saison die befristete Wiedereinführung des letztjährigen § 23 TWO beschlossen (jetzt vorerst § 22, da für den Moment nur die Wiedereinsetzung dieses § beschlossen wurde).

