Neue Verordnung ab 01.09.2020
Liebe Schachfreundinnen und Schachfreunde,
ab 01.09.2020 hat sich die Corona-Schutzverordnung NRW geändert, somit ist nun das Tragen
der Maske nur noch beim Betreten und bei Bewegungen in der Mensa (Toilettengang etc.)
zwingend erforderlich. Nachdem der Platz zum Schachspielen eingenommen worden ist kann
diese zum Spielen selbst, abgenommen werden (siehe Punkt 4 Hygieneschutzkonzept). Dies
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