Beibehaltung Einstellung Trainings- und Wettkampfbetrieb
Auf der Grundlage der Allgemeinverfügung der sächsischen Staatsregierung ruht der Trainings- und Wettkampfbetrieb weiter bis mindestens 04.Mai 2020.
Auf der Grundlage der Allgemeinverfügung der sächsischen Staatsregierung ruht der Trainings- und Wettkampfbetrieb weiter bis mindestens 04.Mai 2020.