ÄNDERUNGEN IM DATENSCHUTZRECHT - Vereinfachungen für Sportvereine
Der Gesetzgeber in Deutschland hat Änderungen im Datenschutzrecht beschlossen. Diese können die Umsetzung für Sportvereine vereinfachen. Die Pflicht, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu benennen, greift künftig erst ab einer Personenzahl von 20 - bisher waren es 10. Zudem wurde die schriftliche Einwilligung der Datenverarbeitung in Beschäftigungsverhältnissen auf elektronische Form vereinfacht.
Vereinfachung im Datenschutz für Sportvereine
Quelle: Newsletter des Landessportbundes