Was soll das mit der Sonderumlage?
Auf Empfehlung sowohl der letzten Mitgliederversammlung, als auch der Kassenprüfer, hat der Vorstand beschlossen, auf der anstehenden Jahreshauptversammlung die Erhebung einer Umlage in Höhe von 50 € pro Person zu beantragen.
Für welche Zwecke soll diese Umlage genutzt werden?
Während unser großes Sanierungsprojekt (Edelstahlbecken, komplette Neuverrohrung, neuer Beckenumlauf mit solider Abdeckung nach unten um die alte Betonwanne zu schützen, Abdeckplane für kalte Nächte) zeitmäßig voll im Plan liegt, agieren wir finanziell am Rand unserer Möglichkeiten. Die von der Stadt zugesprochene Finanzspritze aus Landesmitteln in Höhe von 600.000 € wird erst ab 2027 und dann im Verlauf der nächsten vier Jahre ausgezahlt werden können.
Zusätzliche Kosten wie die Grundwasserabsenkung zum Einbau der neuen Schwallwasserbehälter, oder der Umbau der Tür und des Beckenzugangs von den Umkleiden aus, waren vorher eher nicht absehbar, und eben noch nicht eingepreist.
Gleichzeitig stellt uns der Zustand der Liegewiese vor eine echte Herausforderung - falls wir sie in diesem Sommer nutzen wollen. Die Verkleidung der Abdeckplane würde im Laufe der nächsten Jahre sonst finanziell nicht darstellbar sein.
Ganz grob und kurz gesagt würden wir mit unseren Mitteln zwar den direkten Beckenumbau finanziert und fertiggestellt bekommen - der reine Schwimmsport wäre somit also ermöglicht. Um aber das ganze Gelände drumherum wieder halbwegs nett zu machen, muss noch einiges zusätzlich passieren.
Warum soll die Umlage schon in diesem Jahr erhoben werden?
Ein erheblicher Teil unserer Kosten sind fix: Personal, Energie, Wasser und so weiter. Die dann im Laufe des Jahres immer wieder auftretenden zusätzlichen technischen und praktischen Probleme ( etwa eine Abflussleitung, die doch noch saniert werden müsste) bilden den zweiten großen Anteil an unseren Kosten. Wenn wir also jetzt unsere ganzen reserven z.B. für die Wiese ausgeben und sich dann später im Jahr ein echtes größeres praktisches Problem ergeben, so könnten wir das möglicherweise nicht angehen, da wir alle Fixkosten bis Mitte Februar, wenn die nächsten Mitgliedsbeiträge eingezogen werden, durch finanzieren können müssen. Gleichzeitig können wir als der eingetragene gemeinnützige Verein, der wir sind, keinen Kredit aufnehmen ohne eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Auch keinen noch so kleinen Überbrückungskredit. Ein worst Case Szenario wäre dann also: Schließung des Bades wegen technischer Probleme mitten im Jahr.
Wer soll die Umlage bezahlen?
Insbesondere: Sollen auch Kinder die volle Umlage mit tragen?
Ja. Tatsächlich sind die Kinder diejenigen, die potentiell am längsten vom jetzigen Umbau profitieren können. Mit Eltern, die jetzt Schwierigkeiten hätten, den Betrag sofort zu bezahlen können wir gerne versuchen eine Regelung zur Ratenzahlung zu vereinbaren.
Warum sollen auch passive Mitglieder die volle Umlage bezahlen?
Passive Mitglieder zahlen jetzt schon jedes Jahr wesentlich weniger als aktive Mitglieder in die Beitragskasse. Gleichzeitig sind sie aufgrund unserer gedeckelten Mitgliederanzahl Platzhalter. Würden jetzt passive Mitglieder die Umlage nicht zahlen müssen, wäre das also ein noch massiverer Verlust. Umgehen ließe sich diese "Falle" eventuell dadurch, dass wir diese Mitglieder überhaupt nicht mehr bei der Deckelung berücksichtigen, wobei man dann eine Regelung finden müsste, wie mit Aktiv-Meldungen in den näheren Folgejahren umzugehen ist.
Sind die Beschlüsse der Jahreshauptversammlung bindend? Wer kann abstimmen?
Ja, im Fall der Umlage mit einem Sonderkündigungsrecht. Abstimmungsberechtigt sind alle volljährigen, aktiven Mitglieder, die ihren Jahresbeitrag bezahlt haben.
Unsere Satzung regelt eindeutig, dass es keine Übertragung von Stimmrechten oder die Möglichkeit der Abstimmung in Abwesenheit gibt.

