Richterliche Schutzmassnahmen gegen Entscheid von Swiss Volley
Die Zulässigkeit der vom Zentralvorstand von Swiss Volley beschlossenen Änderungen des Volleyballreglements wird mit dem Gang zum staatlichen Richter angezweifelt.
Swiss Volley hat am 10. Dezember 2020 kommuniziert, dass der Zentralvorstand aufgrund der bundesrätlich verfügten Anordnungen zur Pandemiebekämpfung verschiedene Entscheide zur Saison 2020/2021 getroffen hat. Unter anderem hat er entschieden, dass der Aufstieg/Abstieg zwischen der NLA und der NLB am Ende der Saison 2020/2021 aufgehoben ist, weil zu diesem Zeitpunkt kantonal unterschiedliche Regelungen im Trainingsbetrieb galten. Eine sportlich faire Meisterschaft 2020/2021 konnte in den Augen des Zentralvorstandes nicht mehr gewährleistet werden. Volero Züri Unterland wehrt sich nun mit rechtlichen Schritten im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes gegen diesen Entscheid.
Die NLB Saison 2020/2021 bleibt aufgrund der bundesrätlichen Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) vorerst bis Ende Februar unterbrochen.
Volero Züri Unterland hat Swiss Volley telefonisch informiert, dass sie am 27.01.2021 beim Regionalgericht Bern-Mittelland ein Gesuch um eine "Anordnung vorsorglicher Massnahmen" eingereicht haben. Die Anwendung der per 10. Dezember 2020 beschlossenen Änderungen des Volleyballreglements betreffend Aufstieg/Abstieg zwischen der Nationalliga A und der Nationalliga B, der Nationalliga B und der 1. Liga sowie der 1. Liga und 2. Liga am Ende der Saison 2020/2021 soll aufgehoben und der Spielbetrieb 2020/2021 fortgesetzt werden. Ein ordentliches Verfahren soll nun diese Frage rechtskräftig klären.
Zum laufenden Verfahren nimmt Swiss Volley keine Stellung. Weitere Informationen folgen, sobald richterliche Entscheide gefällt sind.
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