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Checkliste zur Wiederaufnahme des Sports [Stand: 16.06.2020]

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Seit nunmehr zwei Monaten ist an eine reguläre Ausübung des (Beach)-Volleyballsports in Sachsen-Anhalt und darüber hinaus nicht zu denken. Mit der Sechsten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt sind jetzt weitere Lockerungen vorgenommen wurden. Viele Volleyballer/-innen und Verantwortliche fragen sich nun, was darf ich? Was muss ich berücksichtigen? Wie verhalte ich mich in dieser besonderen Situation? Auf Grund von regionalen Besonderheiten im Land Sachsen-Anhalt, können wir als Landesverband aber keine allgemeingültige Konzeption, so doch eine Empfehlung, für den (Beach)-Volleyballsport heraus geben.
Dabei gilt, wie bereits vom Dachverband des (Beach)-Volleyballsports, DVV publiziert: Die folgenden EMPFEHLUNGEN setzen die absolute Vorsicht im Umgang mit sozialen Kontakten im privaten Umfeld voraus, da dies die häufigere Ursache für Infektionen ist. Wir setzen daher in allen Vereinen auf eine gründliche Belehrung der Vereinsmitglieder im Umgang mit sozialen Kontakten im privaten Umfeld. Grundsätzlich gilt (aktuell bis 29. Juni) auch weiterhin die von der Bundesregierung vorgeschriebene Abstandsregel von 1,5 Metern zu anderen Personen. Nur unter Einhaltung dieser Voraussetzung ist ein aktuelles Sporttreiben in Deutschland möglich.

(!) Checkliste zur Wiederaufnahme des Sports [Stand: 16.06.2020] (!)

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