Wiederaufnahme Trainingsbetrieb im Beachvolleyball und Volleyball
Ab dem 11. Mai 2020 darf - unter Einhaltung definierter Massnahmen - wieder trainiert werden! Eine Vorlage für die Schutzkonzepte der Vereine, eine Checkliste für Spielerinnen und Spieler oder auch Übungsvorschläge für die Coaches sollen den Neustart vereinfachen. Die offene Frage bleibt: Gibt der Infrastrukturbesitzer die Infrastruktur für den Sportbetrieb frei?
Das Schutzkonzept von Swiss Volley dient als Grundlage für die Erstellung der Schutzkonzepte der Vereine und Organisatoren. Darin sind alle Massnahmen aufgeführt, die es bei der Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs im Volleyball und Beachvolleyball zu befolgen gilt. Dem Schutzkonzept obliegt der Grundsatz des BAG, wonach die geltenden Hygienevorschriften strikt eingehalten werden müssen. Doch bleiben bei der Planung des Trainingsbetriebs gewisse Fragen unbeantwortet. Zur Unterstützung der Vereine hat Swiss Volley deshalb verschiedene Hilfsmittel aufbereitet.
Jeder Verein sowie auch die Eigentümer der jeweiligen Sportanlagen müssen über ein Schutzkonzept verfügen. Aus diesem Grund hat Swiss Volley eine Vorlage für die Erstellung der Schutzkonzepte auf Vereinsebene erstellt. Der Verein muss das Konzept dem Kanton oder der Gemeinde vorweisen können, sollte eine Kontrolle erfolgen.
Voraussetzung für den Trainingsbetrieb und damit entscheidend ist zudem immer, dass der jeweilige Infrastrukturbesitzer - in der Regel die Gemeinde - die Infrastruktur auch tatsächlich für den Sportbetrieb frei gibt!
Um sicherzustellen, dass keine kranken Personen am Training teilnehmen, müssen die Teilnehmenden ein Formular ausfüllen. Ebenfalls müssen die Trainings protokolliert und alle Teilnehmenden auf einer Liste erfasst werden, damit die Rückverfolgbarkeit im Falle eines positiven COVID-19-Falls gewährleistet ist. Swiss Volley hat dazu Vorlagen vorbereitet.
Checklisten für Spielerinnen und Spieler im Breitensport sowie für die Trainings fassen die wichtigsten Merkpunkte zusammen. Da "normale" Spielformen unter der Einhaltung der zwei Meter Distanz nicht möglich sind, vereinfacht eine Zusammenstellung von Übungen die Gestaltung der Trainings.
Fünf häufig gestellte Fragen – und die Antworten darauf von Swiss Volley CEO Werner Augsburger
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Weitere Informationen
- Schutzkonzept inkl. Dokumente im Zusammenhang mit der Umsetzung
- Werner Augsburger, CEO Swiss Volley, +41 79 333 47 64
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