Update Corona [seit 16. Juni 2021]
Die seit dem 16. Juni gültige 14. Landesverordnung regelt im § 16 Abs. 3 weitere Lockerungen für den Sport und das Sporttreiben, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an zehn aufeinanderfolgenden Tagen unter 35 liegt.

