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Neue Verordnung vom Bundesrat
05.12.2021
Die vom Bundesrat beschlossenen Corona-Massnahmen haben auch gewisse Auswirkungen auf den Tennissport. Hier der aktuelle Überblick für die ab Montag, 6. Dezember 2021, geltenden Regeln.

Für alle sportlichen Aktivitäten in Innenräumen gilt neu eine generelle Zertifikatspflicht für alle Personen, die älter als 16 Jahre sind. An den Turnieren galt diese Regelung schon seit dem 13. September und einige Tennishallen haben bereits bisher im Spielbetrieb eine allgemeine 3G-Regel umgesetzt. Andere Clubs oder Center haben aber bisher auch noch die vom Bund definierten Ausnahmen für die sogenannt «regelmässig trainierenden beständigen Gruppen» zugelassen. Diese Möglichkeit entfällt nun. Neben den Unter-16-Jährigen gilt einzig noch eine Ausnahme für angestellte Mitarbeitende, also für Trainer/innen und Tennislehrer/innen.

• Generelle Zertifikatspflicht für Über-16-Jährige für das Tennisspielen in der Halle, keine Ausnahmen mehr für Fixplätze oder für Trainingsgruppen.

• Einzige Ausnahme sind angestellte Trainer/innen

• Maskenpflicht im Clubhaus und bis an den Tennisplatz in der Halle

 

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