Neue Corona-Verordnung: ab sofort 2G+-Regel gültig
Wichtigste Neuerungen:
Ab dem 4. Dezember 2021 gilt für den Zutritt zu Sportstätten in geschlossenen Räumen generell die 2G+-Regel. Von der Testpflicht ausgenommen sind geboosterte Personen, also genesene und geimpfte Personen, die ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben. Die Erleichterung für Personen unter 18 Jahren ist weiterhin gültig.