Corona-Prüfpflichten im Winter 2021/2022
Liebe Sportfreunde,
bezugnehmend auf unser Schreiben vom 30.8.2021 müssen wir nun die seinerzeit kommunizierten Corona-Regeln an die neue Rechtslage in NRW anpassen. Insbesondere sind wir noch stärker verpflichtet die Einhaltung der Regeln zu überprüfen. Dies werden wir insbesondere in den nächsten Tagen intensiv machen. Ihr habt hingegen die Verpflichtung zur Erbringung der erforderlichen Nachweise. Für die einzelnen Personengruppen gelten nun die nachfolgenden Regelungen (neue Regeln rot markiert):
- Die Nutzung der Hallenabos/gebuchten Einzelstunden und des vereinseigenen Trainings erfolgt für Erwachsene und (neu:) Jugendliche ab 16 Jahre auf Basis der 2G-Regel (2G = geimpft/genesen). D.h. nur geimpfte und genesene Personen können die Tennishalle für diese Zwecke nutzen. Noch nicht eingereichte Nachweis-Zertifikate sind bitte per Mail (Scan oder Foto) einzureichen unter: info@tennis.bonn.de. Bitte beachtet, dass wir stets das Bild vom Zertifikat der zweiten Impfung
oder der Booster-Impfung benötigen. Dabei muss der QR-Code deutlich erkennbar sein. - Im vereinseigenen Jugendtraining gilt die 3G-Regel für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre (3G= geimpft/genesen/ getestet). Der TC Blau-Weiß Duisdorf überträgt hier die Aufgabe zur Prüfung der Nachweispflichten (einschließlich der 16- und 17-Jährigen (2G)) auf die TKS-Tennisschule. Entsprechende Informationen erhaltet Ihr von dort.
- Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre können die Tennishalle auch außerhalb des Jugendtrainings nutzen. Aufgrund der verbindlichen Schultestungen ist kein weiterer Nachweis erforderlich.
Erläuternde Hinweis: Die erforderlichen Impf-/ Genesenenzertifikate werden von Ärzten und Apotheken ausgestellt. Wir bitten Euch, grundsätzlich keine Impfpässe bei uns vorzulegen.
Wir weisen Euch ausdrücklich darauf hin, dass Zuwiderhandlungen als grobe Verstöße gegen die Bestimmungen des Vereins gewertet werden. Desweiteren sind Ordnungswidrigkeiten in der Rechtsverordnung NRW mit empfindlichen Bußgeldern bis zu 25.000 € belegt.
Die Pandemie fordert uns allen eine Menge ab. Leider können wir nur solchen Tennisspielern die Nutzung der Tennishalle erlauben, die ihre Nachweispflicht erbracht haben. Wir sind jedoch zuversichtlich, dass wir mit vorgenannten Regeln und Prüfprozessen weiterhin eine sehr schöne Wintersaison ermöglichen können.
Wir bedanken uns deswegen schon vorab für Eure Unterstützung. Nur durch solidarisches gemeinsames Handeln können wir die Pandemie bekämpfen und eine abermalige Schließung unserer Sportstätte vermeiden.
Mit sportlichen Grüßen
Vorstand des TC BW Duisdorf

