Was ist im Tennis ab heute erlaubt? Was ist verboten?
AKTUELLE MASSNAHMEN IM SPORT
INDOOR | ► Indoor-Sportstätten sind während der Phase des Lockdowns gesperrt |
OUTDOOR | ► Sport darf nur alleine, mit Personen aus dem gleichen Haushalt, mit dem/der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden LebenspartnerIn, mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister), mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen oder mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht-physischer Kontakt gepflegt wird, betrieben werden. Spitzensport ist davon ausgenommen. ► 2 Meter Mindesabstand zu anderen Personen ► Kein Kontakt- oder Mannschaftssport erlaubt ► Einzelsport darf im eigenen privaten Wohnbereich, an öffentlichen Orten im Freien (z. B. Parks) oder auf Outdoor-Sportstätten betrieben werden. ► Trainings/Kurse/Zusammenkünfte sind nur erlaubt, wenn maximal zwei Haushalte zusammenkommen, wobei auf einer Seite nur eine Person aus einem Haushalt beteiligt sein darf (z. B. Einzeltraining mit einem/einer TrainerIn). |
SPITZENSPORT | ► SpitzensportlerInnen dürfen mit 2,5G-Nachweis und Präventionskonzept auch in Sportstätten trainieren. ► Veranstaltungen (Training/Kurs/Gruppe/Wettkampf, ...), bei denen ausschließlich SpitzensportlerInnen gemäß § 3 Z 6 BSFG 2017 Sport ausüben, sind in geschlossenen Räumen mit bis zu 100 und im Freiluftbereich mit bis zu 200 SportlerInnen zuzüglich der TrainerInnen, BetreuerInnen und sonstigen Personen, die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, zulässig. ► Wettkämpfe dürfen ohne Publikum unter besonderen Auflagen stattfinden |
INFORMATION (v. a. ab § 11) | Download |
INFORMATION | Sportaustria | Website |