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Vierter Lockdown: Entschädigungen für die Vereine

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Vierter Lockdown: Entschädigungen für die Vereine

Der vierte Lockdown trifft natürlich auch den österreichischen Sport hart. Der Breitensport steht ab Montag (22.11.2021) still. Spitzensport ist zwar weiter erlaubt - allerdings ohne Publikum. Die Folgen sind bekannt: Weitere wirtschaftliche Schäden ebenso für den Breiten- wie auch für den Spitzensport. Deshalb werden nun die Finanzhilfen für den Sport verlängert. Wie das Sportministerium bekanntgab, wird es weitere Unterstützung für gemeinnützige Vereine über den NPO-Fonds und für "Profiligen" über den Sportligenfonds geben. Der NPO-Fonds (Sport-, Kulturvereine, etc.) wird bis inklusive 1. Quartal 2022 verlängert und mit weiteren 125 Millionen Euro dotiert. Ebenfalls bis inklusive 1. Quartal 2022 wird der Sportligenfonds mit weiteren 30 Millionen Euro prolongiert. Die Verlängerung des Veranstalterschutzschirms (Antragsstellungsfrist bis 30.6.2022 für Veranstaltungen bis 30.6.2023) rundet das Maßnahmenpaket ab. Über den NPO Fonds wurden bis dato rund 130 Millionen Euro an rund 6500 Sportvereine ausgeschüttet. Die Profiligen wurden bis dato in der Corona-Krise mit rund 55 Millionen Euro unterstützt.
(Quelle: ÖTV)

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Sportaustria | Corona-Finanzhilfen

 

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