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Neue Corona-Verordnung

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Neue Corona-Verordnung

Die Landesregierung hat am 25. Juni 2021 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Die neuen Regelungen gelten ab 28. Juni 2021.

 

Die ab 28. Juni 2021 geltenden Bestimmungen im Überblick:

Inzidenzstufen:

  • Inzidenzstufe 1 liegt vor, wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert von höchstens 10 erreicht;
  • Inzidenzstufe 2 liegt vor, wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert über 10 und höchstens 35 erreicht;
  • Inzidenzstufe 3 liegt vor, wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert über 35 und höchstens 50 erreicht;
  • Inzidenzstufe 4 liegt vor, wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert über 50 erreicht.

Das zuständige Gesundheitsamt hat unverzüglich ortsüblich bekanntzumachen, sobald ein für eine Inzidenzstufe maßgeblicher Wert der vom Landesgesundheitsamt veröffentlichten Sieben-Tage-Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis an fünf aufeinander folgenden Tagen über- oder unterschritten wurde. Die Inzidenzstufen gelten jeweils am Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung.

 

 

Inzidenzstufe 1

(unter 10)

Inzidenzstufe 2

(10 bis 35)

Inzidenzstufe 3

(35 bis 50)

Inzidenzstufe 4

(über 50)

Kontaktbeschränkungen

 

Geimpfte sowie genesene Personen werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben zählen als ein Haushalt.)

 

max. 25 Personen

4 Haushalte, max. 15 Personen

(Kinder dieser Haushalte und bis zu 5 weitere Kin-der bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit)

2 Haushalte, max. 5 Personen

(Kinder dieser Haus-halte bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit)

Tennis

Im Freien und in der Halle: ohne besondere Regelungen

Im Freien und in der Halle: keine Personenbeschränkung mit 3G

Im Freien: max. 25 Personen mit 3G

In der Halle: max. 14 Personen mit 3G

Die Beschränkungen gelten nicht für das nach den allgemeinen Kontaktbeschränkungen zulässige Zusammentreffen mehrerer Personen.

Wettkampfveranstaltungen

Keine Begrenzung der Teilnehmerzahl

 

Im Freien: max. 100 Teilnehmer

In der Halle: max. 14 Teilnehmer

Wer eine Wettkampfveranstaltung abhält, hat ein Hygienekonzept zu erstellen und eine Datenverarbeitung durchzuführen.

 

 

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