Neue Corona-Verordnung
Die Landesregierung hat am 25. Juni 2021 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Die neuen Regelungen gelten ab 28. Juni 2021.
Die ab 28. Juni 2021 geltenden Bestimmungen im Überblick:
Inzidenzstufen:
- Inzidenzstufe 1 liegt vor, wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert von höchstens 10 erreicht;
- Inzidenzstufe 2 liegt vor, wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert über 10 und höchstens 35 erreicht;
- Inzidenzstufe 3 liegt vor, wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert über 35 und höchstens 50 erreicht;
- Inzidenzstufe 4 liegt vor, wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert über 50 erreicht.
Das zuständige Gesundheitsamt hat unverzüglich ortsüblich bekanntzumachen, sobald ein für eine Inzidenzstufe maßgeblicher Wert der vom Landesgesundheitsamt veröffentlichten Sieben-Tage-Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis an fünf aufeinander folgenden Tagen über- oder unterschritten wurde. Die Inzidenzstufen gelten jeweils am Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung.
| Inzidenzstufe 1 (unter 10) | Inzidenzstufe 2 (10 bis 35) | Inzidenzstufe 3 (35 bis 50) | Inzidenzstufe 4 (über 50) |
Kontaktbeschränkungen
Geimpfte sowie genesene Personen werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben zählen als ein Haushalt.)
| max. 25 Personen | 4 Haushalte, max. 15 Personen (Kinder dieser Haushalte und bis zu 5 weitere Kin-der bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit) | 2 Haushalte, max. 5 Personen (Kinder dieser Haus-halte bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit) | |
Tennis | Im Freien und in der Halle: ohne besondere Regelungen | Im Freien und in der Halle: keine Personenbeschränkung mit 3G | Im Freien: max. 25 Personen mit 3G | |
In der Halle: max. 14 Personen mit 3G | ||||
Die Beschränkungen gelten nicht für das nach den allgemeinen Kontaktbeschränkungen zulässige Zusammentreffen mehrerer Personen. | ||||
Wettkampfveranstaltungen | Keine Begrenzung der Teilnehmerzahl
| Im Freien: max. 100 Teilnehmer | ||
In der Halle: max. 14 Teilnehmer | ||||
Wer eine Wettkampfveranstaltung abhält, hat ein Hygienekonzept zu erstellen und eine Datenverarbeitung durchzuführen. |