Kleine Lockerungen – kleine Schritte zur Normalität
Am 05. Mai 2021 hat die Bayerische Staatsregierung die 12. Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung weiter angepasst und etwas gelockert.
- Geimpfte und Genesene zählen nicht mehr zu den laut Kontaktbeschränkungen angegebenen Personenzahlen. Das heißt, sie können zusätzlich zu den im Stufenplan beschriebenen Personen z.B. an einem Doppel oder Training teilnehmen.
- Wann immer ein Test verlangt wird (z.B. bei Trainern), ist dies für Geimpfte und Genesene nicht notwendig
- Die genauen Regelungen, wer als komplett geimpft und genesen zählt, und wie dies nachzuweisen ist, finden Sie in § 1a der aktuellen bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
COVID19 Situation:
Im BTV-Stufenplan vom 28 April 2021 ist das Szenario zur Öffnung des Tennissports in abhängigkeit zu den jeweils aktuellen Inzidenzwerten festgehalten.
Die Spiel- und Trainingsbedingungen des TCR richten sich genau nach dem Stufenplan und der aktuellen Inzidenzwerte Landkreis Roth.
Aktuell sind wir immer noch über 100.
Kommen - spielen - gehen!
Der Aufenthalt auf der Terrasse ist leider weiterhin untersagt. Das Duschen ist nicht erlaubt, Toiletten sind geöffnet.
Verhaltensregeln für Spieler und Verhaltensregeln auf der Tennisanlage

