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Kleine Lockerungen – kleine Schritte zur Normalität

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Am 05. Mai 2021 hat die Bayerische Staatsregierung die 12. Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung weiter angepasst und etwas gelockert.

- Geimpfte und Genesene zählen nicht mehr zu den laut Kontaktbeschränkungen angegebenen Personenzahlen. Das heißt, sie können zusätzlich zu den im Stufenplan beschriebenen Personen z.B. an einem Doppel oder Training teilnehmen.

- Wann immer ein Test verlangt wird (z.B. bei Trainern), ist dies für Geimpfte und Genesene nicht notwendig

- Die genauen Regelungen, wer als komplett geimpft und genesen zählt, und wie dies nachzuweisen ist, finden Sie in § 1a der aktuellen bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

 

COVID19 Situation:

Im BTV-Stufenplan vom 28 April 2021 ist das Szenario zur Öffnung des Tennissports in abhängigkeit zu den jeweils aktuellen Inzidenzwerten festgehalten.

Die Spiel- und Trainingsbedingungen des TCR richten sich genau nach dem Stufenplan und der aktuellen Inzidenzwerte Landkreis Roth.

Aktuell sind wir immer noch über 100.

Kommen - spielen - gehen!

Der Aufenthalt auf der Terrasse ist leider weiterhin untersagt. Das Duschen ist nicht erlaubt, Toiletten sind geöffnet.

Verhaltensregeln für Spieler und Verhaltensregeln auf der Tennisanlage

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